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Rechtstexte

Google reCaptcha: Anpassung der Datenschutzklausel wegen struktureller Änderung

Google reCaptcha: Anpassung der Datenschutzklausel wegen struktureller Änderung
3 min
Beitrag vom: 26.03.2026

Zum 02.04.2026 ändert sich die Zuständigkeitsstruktur für Datenverarbeitungen durch Google ReCaptcha. Dies macht eine Anpassung der Datenschutzerklärung erforderlich.

Geänderte Datenzuständigkeit bei ReCaptcha

Der Captcha-Dienst ReCaptcha soll Interaktionsmöglichkeiten auf Websites durch Overlays von Prüfmustern vor automatisierten Eingaben und Bot-Zugriffen schützen und den menschlichen Ursprung von Nutzungshandlungen sicherstellen.

Dafür verarbeitet der Dienst zwangsweise personenbezogene Daten, allen voran die IP-Adresse des Seitenbesuchers, um diese auf Google-Servern mit vordefinierten Erkennungsmustern abzugleichen und Ergebnisse von Verifizierungshandlungen des Besuchers an Google zu übermitteln.

Die durch ReCaptcha vollzogenen Datenverarbeitungen müssen in der Datenschutzerklärung von Seitenbetreibern beschrieben werden, die ReCaptcha auf ihrer Präsenz einsetzen.

Gemäß einer aktuellen Mitteilung von Google ändert sich zum 02.04.2026 nun die datenschutzrechtliche Stellung Googles beim Betrieb von ReCaptcha.

Google tritt zum genannten Datum von seiner bisherigen Position des für ReCaptcha-Verarbeitungen Datenverantwortlichen zurück und in die Stellung eines bloßen Auftragsverarbeiters ein und ändert im selben Zug die informationstechnologische Struktur des Dienstes.

Über ReCaptcha verarbeitete Daten werden ab dem 02.04.2026 originär vom Seitenbetreiber verwaltet und von Google über die Google-Cloud nur noch im Auftrag zu Verifizierungszwecken ausgewertet.

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Anpassung der Datenschutzklausel für ReCaptcha

Die sich ändernde datenschutzrechtliche Stellung Googles muss in der Datenschutzklausel für ReCaptcha berücksichtigt werden.

Ab dem 02.04.2026 muss diese Klausel auf Googles Stellung als bloßer Auftragsverarbeiter hinweisen und darf dann keine Verweise auf Google-Datenschutzbestimmungen mehr enthalten, weil diese ihre Geltung verlieren.

Aus diesem Anlass wird die IT-Recht Kanzlei die Klausel zu „Google ReCaptcha“ in

  • den Datenschutzerklärungen für Websites und Online-Shops
  • in allen verfügbaren Sprachen

am 27.03.2026 vollumfänglich aktualisiert und auf die neuen Verarbeitungsbedingungen von Google zugeschnitten.

Schutzpaket-Mandanten, die

  • eine oder mehrere Datenschutzerklärung für Websites oder Online-Shops von der IT-Recht Kanzlei beziehen und
  • darin die Nutzung von Google ReCaptcha regeln

werden gebeten, die betroffene(n) Datenschutzerklärungen zeitnah um den 02.04.2026 herum durch Übernahme der neuen Version aus dem Mandantenportal auf Ihre Präsenzen zu übernehmen.

Soweit für die Datenschutzerklärung(en) eine Datenschnittstelle eingerichtet ist oder der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei genutzt wird, besteht kein manueller Anpassungsbedarf. Die Datenschutzerklärungen aktualisieren sich auf Ihren Zielpräsenzen automatisch.

Veraltete Datenschutzklauseln für ReCaptcha können nach dem 02.04.2026 von Google beanstandet werden und zu Einschränkungen der Nutzbarkeit von Google-Services führen. Eine fristgerechte Aktualisierung der ReCaptcha-Datenschutzklausel ist daher unbedingt zu empfehlen.

Das Wichtigste in Kürze

Im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes „Google ReCaptcha“ wechselt Google am 02.04.2026 von der Rolle des Datenverantwortlichen in die Rolle eines Auftragsverarbeiters.

Diese Änderung muss in der Datenschutzklausel für Google ReCaptcha in der Datenschutzerklärung für Websites und Online-Shops berücksichtigt werden

Die IT-Recht Kanzlei hat die betroffene Klausel am 27.03.2026 vollumfänglich aktualisiert und bittet Mandanten um die Übernahme der aktualisierten Datenschutzerklärung(en) in zeitlicher Nähe zum 02.04.2026.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: Midnight Studio TH - Shutterstock.com

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