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Verpackungsrecht

Bevollmächtigter in jedem EU-Land? Bundesregierung will kleine Händler entlasten

Bevollmächtigter in jedem EU-Land? Bundesregierung will kleine Händler entlasten

Die Bundesregierung will die Bevollmächtigtenpflicht nach der PPWR für kleinere Anbieter lockern. Hersteller, die weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen, sollen keinen Bevollmächtigten benennen müssen.

  • Die Bundesregierung will die Bevollmächtigtenpflicht nach der PPWR für kleinere Hersteller lockern. Hersteller, die weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen, sollen keinen Bevollmächtigten benennen müssen.
  • Zudem soll die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 ausgesetzt werden. Bis dahin soll ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller in Betrieb gehen.
  • Ein weitergehender Vorschlag der EU-Kommission stieß bei den Mitgliedstaaten auf starken Widerstand; die Arbeiten daran wurden im Rat eingestellt. Im Europäischen Parlament wird der Vorschlag dagegen weiter beraten.
  • Beschlossen ist bislang nichts. Für betroffene Hersteller gilt die Bevollmächtigtenpflicht daher vorerst unverändert weiter.

Der Streitpunkt: ein Bevollmächtigter in jedem Zielland

Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) grundsätzlich unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Für grenzüberschreitend tätige Online-Händler bringt sie eine besonders aufwendige Vorgabe mit sich: Nach Art. 45 Abs. 3 PPWR muss ein in der EU niedergelassener Hersteller, der Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals unmittelbar an Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat bereitstellt, dort einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen.

Auch Online-Händler können darunter fallen, wenn sie Hersteller im Sinne der PPWR sind. Verkaufen sie unmittelbar an Endnutzer in mehreren EU-Staaten, benötigen sie daher grundsätzlich in jedem betroffenen Land einen Bevollmächtigten.

Hinzu kommen die nationalen Registrierungs- und Meldeverfahren. Gerade für kleinere Händler können sich Aufwand und Kosten dadurch schnell summieren.

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Was die Bundesregierung jetzt vorschlägt

Das Bundesumweltministerium hat am 8. September 2026 erstmals offiziell Einzelheiten des deutschen Änderungsvorschlags bekannt gegeben.

Danach hat die Bundesregierung einen konkreten Vorschlag zur Änderung der PPWR erarbeitet und diesen am 7. September 2026 bei einer vorbereitenden Sitzung zum Umwelt-Omnibus in Brüssel vorgestellt.

Vorgesehen sind zwei Entlastungen:

  • 10-Tonnen-Ausnahme: Hersteller, die weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen, sollen keinen Bevollmächtigten benennen müssen.
  • Registrierung: Die Registrierung im neuen System soll bis Mitte 2028 ausgesetzt werden. Bis dahin soll ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller in Betrieb gehen.

Die Bundesregierung will damit insbesondere kleinere Unternehmen entlasten, die nur vergleichsweise wenige Sendungen in andere EU-Staaten verschicken. Für die Benennung eines Bevollmächtigten in jedem betroffenen Mitgliedstaat fallen jeweils Kosten an.

Die Änderungen können allerdings nicht allein auf nationaler Ebene beschlossen werden. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums müssen sie unmittelbar in der PPWR umgesetzt werden. Die Bundesregierung wirbt deshalb bei den übrigen Mitgliedstaaten um Unterstützung.

Der eigentliche Änderungsvorschlag ist bislang nicht als Dokument veröffentlicht. Inhalt und Ziel des Vorstoßes hat das Bundesumweltministerium inzwischen aber offiziell bestätigt.

Offen bleibt insbesondere, wie die 10-Tonnen-Grenze im Einzelnen berechnet werden soll. Die Mitteilung spricht lediglich von Händlern, die „weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen“. Ob dabei etwa auf die gesamte innerhalb der EU in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge oder auf die Menge in einzelnen Mitgliedstaaten abgestellt werden soll, geht daraus nicht hervor.

Weitergehender EU-Vorschlag stieß im Rat auf Widerstand

Der deutsche Vorstoß ist nicht der erste Versuch, die Bevollmächtigtenpflicht auf EU-Ebene zu lockern. Bereits am 10. Dezember 2025 hatte die EU-Kommission mit COM(2025) 982 vorgeschlagen, Art. 45 Abs. 3 PPWR bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen.

Anders als die Bundesregierung wollte die Kommission die Pflicht nicht an eine Mengengrenze knüpfen. Die Aussetzung sollte für in der EU niedergelassene Hersteller grundsätzlich unabhängig von der Menge gelten.

Bei den Mitgliedstaaten stieß die geplante Aussetzung jedoch auf starken Widerstand. Aus dem Sachstandspapier ST 9834/26 der zyprischen Ratspräsidentschaft geht hervor, dass die Delegationen die vorgeschlagene Aussetzung negativ bewerteten. Die Ratspräsidentschaft stellte die Arbeiten daran ein und teilte dies dem Ausschuss der Ständigen Vertreter am 22. April 2026 mit.

Am 24. Juni 2026 machte der Rat diesen Stand auch öffentlich. In seiner Mitteilung zum Umweltomnibus verweist er auf starke Vorbehalte einer großen Mehrheit der Mitgliedstaaten. Zugleich verweist der Rat auf die anstehende Überprüfung der erweiterten Herstellerverantwortung im Rahmen des Circular Economy Act.

Im Europäischen Parlament wird weiter beraten

Während der Rat die Arbeiten an der von der Kommission vorgeschlagenen Aussetzung eingestellt hat, wird der Vorschlag im Europäischen Parlament weiter beraten. Das Verfahren läuft dort unter dem Aktenzeichen 2025/0395(COD).

Im Parlament geht die Diskussion ebenfalls in Richtung einer engeren Ausnahme. Die Berichterstatterin Ingeborg ter Laak (EVP) hat am 22. Mai 2026 den Berichtsentwurf PE788.916 vorgelegt, nach dem die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzt werden soll.

Beschlossen ist dieser Ansatz noch nicht. Am 1. Juli 2026 wurden im federführenden Umweltausschuss (ENVI) Änderungsanträge zum Berichtsentwurf eingereicht. Das Legislative Observatory des Europäischen Parlaments weist sie unter der Dokumentnummer PE790.771 aus und führt das Verfahren weiterhin mit „Awaiting committee decision“. Eine Position des Ausschusses liegt damit noch nicht vor.

Nach aktueller Fachberichterstattung soll der ENVI-Ausschuss am 1. Oktober 2026 über seine Position abstimmen. Im Legislative Observatory ist dieser Termin bislang nicht als Verfahrensschritt ausgewiesen. Maßgeblich bleibt daher die offizielle Tagesordnung des Ausschusses.

EPR-Regeln sollen umfassend überprüft werden

Der Rat hat die Arbeiten am Kommissionsvorschlag auch mit Blick auf eine umfassendere Überprüfung der erweiterten Herstellerverantwortung eingestellt. Diese soll im Rahmen des geplanten Circular Economy Act erfolgen.

Nach der Ratsmitteilung vom 24. Juni 2026 wird die Überprüfung für Herbst 2026 erwartet. Wann die Kommission einen Vorschlag vorlegt und welche Änderungen sie plant, ist bislang offen.

Ausblick

Noch ist offen, ob die Bundesregierung für ihren Vorschlag genügend Unterstützung unter den übrigen Mitgliedstaaten findet. Bis zu einer Änderung der PPWR bleibt es deshalb bei der bisherigen Rechtslage: Betroffene Hersteller müssen weiterhin einen Bevollmächtigten benennen und können sich noch nicht auf die vorgeschlagene 10-Tonnen-Ausnahme berufen.

Wie es mit der Bevollmächtigtenpflicht weitergeht, entscheidet sich allerdings nicht allein an dem deutschen Vorstoß. Auch das Europäische Parlament befasst sich derzeit mit möglichen Änderungen. Hinzu kommt die für Herbst 2026 angekündigte umfassendere Überprüfung der EPR-Regelungen.

Damit bleibt die weitere Entwicklung auf EU-Ebene abzuwarten. Wir berichten, sobald es hierzu einen neuen Stand gibt.

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2 Kommentare

C
Christian
Warum alles so kompliziert
Das sind zwar erstmal positive News, aber erstmal bringt das nichts.
Ich verstehe auch nicht warum man diese "Verpackungslizensierung" an der kompliziertesten Stelle im ganzen Prozess unterbringen will.
Es ginge doch so viel einfacher:
Verpflichte doch die Hersteller am Anfang der Kette einen Beitrag für die Entsorgung zu abzuführen.
D.h. In einem Werk in dem z.B. Pappe hergestellt wird muss pro Tonne ein Beitrag für die Entsorgung entrichtet werden (Lizensierung). Ob daraus eine Produktverpackung, Versandkarton, Lagerkarton, Wahlplakat, o.ä. hergestellt wird ist doch egal. Am Ende landet doch alles irgendwann auf dem Müll. Entweder nach einmaliger oder zehnmaliger Verwendung. Für die Entsorgung wurde aber bereits bei der Herstellung bezahlt. So kann es der Hersteller direkt in den Preis kalkulieren und jede in Umlauf gebrachte Verpackung ist direkt lizensiert. So musst du nur eine Lösung für die 20-30 Produzenten finden anstellfür hunderttausende Händler.
Oder du machst es am Ende, so dass Endverbraucher und Firmen für die Entsorgung Ihrer Pappen und Verpackungen (Blaue Tonne, Gelber Sack) eben bezahlen müssen. So wird direkt für das bezahlt was auch entsorgt wird.
Warum man diese Lizensierung unbedingt in der Mitte der Kette plaziert und damit verbunden riesige Hürden und Bürokratie schafft ist mir schleierhaft.
c
Cf
Ob wirklich nachgedacht wird?
Ich frage mich, ob diesesmal ausnahmsweise vollständig nachgedacht wird, denn auch wenn ich als Kleinstunternehmen keinen Bevollmächtigten mehr in jedem Land brauche, muss ich mich bislang auch in jedem Land einzeln bei einem Entsorgungsunternehmen registrieren und mindestens die (auch nicht unwesentliche) Mindestjahrespauschale zahlen. Das müsste dann auch entfallen, denn sonst renne ich doch noch in jedem Land irgendwelchen Verträgen hinterher und latze die letzten Groschen.
Die anfängliche Frage bezieht auch ein, ob alle anderen Themen mit berücksichtigt werden, wie Elektroschrott, Batterien und die geplante Textilentsorgung.
In stiller Hoffnung darauf, dass die Entscheider*innen bei der EU in der Pisa-Studie eher im oberen Durchschnitt lagen...
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