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Abmahnungen im Online-Handel

Neuer Angriff aus Österreich: Deutsche AGB-Klauseln zu Spam-Filter + Gutscheingültigkeit im Visier

Neuer Angriff aus Österreich: Deutsche AGB-Klauseln zu Spam-Filter + Gutscheingültigkeit im Visier
7 min
Beitrag vom: 02.09.2026

Ein bereits durch Klageverfahren aufgefallener österreichischer Verband geht erstmals gegen AGB-Klauseln deutscher Händler vor, die auch nach Österreich liefern. Wir informieren, was Mandanten nun wissen und tun sollten.

Klage aus Österreich gegen deutsche Händler

In den vergangenen Monaten hat eine österreichische Verbraucherorganisation bereits mehrfach gegen österreichische Händler unter dem Vorwurf nach österreichischem Recht unzulässiger AGB-Klauseln prozessiert.

Vorgeworfen wurde den Betroffenen unter anderem, unzulässige Regelungen

  • zu einem Rücktrittsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Belieferung durch Lieferanten und
  • zu Haftungsbegrenzungen auf vertragstypische Schäden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

vorzuhalten.

Zu den bisherigen Verfahren berichten wir in diesem Beitrag.

Nunmehr scheint der Verband seine Aktivitäten aber über österreichische Landesgrenzen hinaus auszudehnen und auch nach deutschem Recht formulierte AGB deutscher Händler anzugreifen, die in ihren Shops lediglich die Lieferung nach Österreich anbieten.

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Angegriffene Klauseln und Argumentation

Der österreichische Verband argumentiert, durch die Belieferung österreichischer Verbraucher seien österreichische Kollektivinteressen betroffen und Bestimmungen nach deutschem Recht müssten sich in diesem Fall nach österreichischem Verbraucherrecht messen lassen.

So dürfe österreichischen Verbrauchern der Kernbereich des ihnen nach nationalem Recht gewährten Schutzes nicht durch zuwiderlaufende rechtliche Bestimmungen einer anderen (vorliegend der deutschen) Rechtswahl entzogen werden.

Einen solchen Entzug des Kernbereichsschutzes sieht der klagende Verband in zwei AGB-Regelungen:

  • Einerseits sei eine Regelung, nach der ein Kunde beim Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen habe, dass an ihn vom Verkäufer und dessen Beauftragte gerichtete Mails zugestellt werden können, unwirksam. Die Klausel fingiere zum Nachteil des Verbrauchers den Zugang, auch wenn ein technisches Hilfsmittel ihn verhindere.
  • Andererseits sei eine Regelung, nach der Wertgutscheine bis zum Ende des dritten Jahres nach Gutscheinausgabe einlösbar seien, mit österreichischem Verbraucherrecht unvereinbar. Das österreichische Recht sehe für Gutscheine eine allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren vor, die nur bei sachlicher Rechtfertigung entsprechend verkürzt werden und auch dann nie nur 3 Jahre oder weniger betragen dürfe.

Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass Online-Händler mit Sitz in Deutschland, die DE-Shops betreiben und nur auch nach Österreich liefern, ihre AGB an österreichischem Recht messen lassen müssen.

Eine Anwendbarkeit österreichischen Rechts ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b der EU-Verordnung Rom-I nur bei spezifischer Ausrichtung der Geschäftstätigkeit auf Österreich gegeben.

Eine solche ist nur dann anzunehmen, wenn ein Unternehmer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Verbraucher aus österreichisch spezifisch adressiert und so etwa gezielt Werbung im österreichischen Markt schaltet, Preise inkl. österreichischer USt. ausweist und/oder eine spezifische .at-Domain betreibt.

Bloße österreichische Versandoptionen genügen für eine Anwendbarkeit österreichischen Verbraucherrechts grundsätzlich gerade nicht.

Unmittelbare Klage in Österreich führt zu hohem Kostenrisiko

Anders als im deutschen Recht, wo in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten zur Vermeidung negativer Kostenfolgen für den Anspruchsteller zuerst außergerichtlich abgemahnt werden muss, ist in Österreich bei AGB-Verstößen unmittelbar Anlass zur Klage gegeben.

Von dieser Möglichkeit macht der Verband Gebrauch und geht nicht zunächst außergerichtlich, sondern auf direktem Klageweg gegen den vermeintlichen Verletzer vor.

Urteilsveröffentlichung kann besonders teuer werden

Der Verband macht klageweise neben dem Begehren auf Unterlassung und Kostenerstattung ganz ausdrücklich auch noch ein Recht auf Urteilsveröffentlichung zum Gegenstand seiner Klagen.

Der Beklagte soll dabei auch zur Tragung der Kosten für die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagsausgabe einer bundesweit in Österreich erscheinenden Zeitung verurteilt werden.

Diese Kosten für den „Abdruck“ in der Zeitung belaufen sich in der Praxis auf 35.000 bis 40.000 Euro; ein mit der Veröffentlichung potenziell einhergehender Reputationsverlust ist ebenfalls noch einzukalkulieren.

So kann das österreichische Klageverfahren für den Anspruchsgegner im Falle einer gerichtlichen Niederlage schnell zu Gesamtkosten von 50.000 Euro oder mehr führen.

Erschwerend hinzu kommt, dass für eine Verteidigung ein österreichischer Rechtsanwalt beauftragt werden muss und dass deutsche Rechtsanwälte mangels Prozessvertretungsbefugnis in Österreich insoweit nicht ohne Weiteres tätig werden können.

Risiko für AGB nach deutschem Recht

Dass unter Berufung auf österreichisches Recht gegen deutsche Online-Händler geklagt wird, die auch nach Österreich liefern, ist unüblich.

Klauseln, die sich nach deutschem Recht unproblematisch im Bereich des Zulässigen bewegen, können nach österreichischen Rechtsmaßstäben unter Umständen angreifbar sein.

Für Händler, die Lieferungen nach Österreich anbieten und AGB nach deutschem Recht verwenden, ist es im Lichte der jüngsten Verbandsbestrebungen aus Österreich also unbedingt empfehlenswert, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten.

IT-Recht Kanzlei aktualisiert vorsorglich AGB

Angesichts der jüngsten Entwicklungen haben wir das Klagevorbringen zum Anlass genommen, die unseren Mandanten bereitgestellten AGB in Bezug auf

  • Regelungen zu Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden bei eingerichteten Spam-Filtern und
  • Gutscheinverjährungsbestimmungen

so zu aktualisieren, dass potenzielle Konflikte mit dem österreichischen Recht pauschal vermieden werden.

Betroffen sind folgende AGB:

Deutschsprachige Fassungen für Online-Shops

  • Apotheken (Online-Shop) - AGB
  • Online-Shop - AGB
  • Online-Shop - AGB (Professional)
  • Online-Shop (dig. Inhalte) - AGB
  • Online-Shop (dig. Inhalte) - AGB (Professional)
  • Online-Shop (Ticketverkauf) - AGB
  • Online-Shop (Vermietung) - AGB
  • Online-Shop (Verkauf von fremder Standard-Software in dig. Form) - AGB
  • Online-Shop (Verkauf von eigener Software in dig. Form) - AGB
  • Online-Live-Kurse und Videos-per-Streaming-Kurse - AGB
  • Online-Shop (Online-Vermietung von Ferienwohnungen) - AGB
  • Online-Shop (Gutscheinverkauf für Dienstleistungen) - AGB
  • Online-Shop Österreich - AGB
  • Online-Shop Belgien (deutsch) - AGB
  • Online-Shop Schweiz (deutsch) - AGB
  • Online-Shop Schweiz (deutsch) - AGB (Professional)
  • Strato Online-Shop - AGB
  • IONOS Online-Shop - AGB
  • united-domains Online-Shop - AGB

Deutschsprachige Fassungen für andere Präsenzen

  • Hotel Website - AGB
  • AIaaS (B2C + B2B) - AGB
  • Argato - AGB
  • Avocadostore - AGB
  • BAUHAUS - AGB
  • BILD Marktplatz - AGB
  • Boolooker - AGB
  • BrickLink - AGB + Datenschutz + Widerruf
  • Brick Owl - AGB + Datenschutz + Widerruf
  • BrickScout - AGB + Datenschutz + Widerruf
  • Cardmarket - AGB
  • Check24 - AGB + Datenschutz
  • clicksale - AGB
  • Consulting - AGB
  • Decathlon - AGB + Datenschutz
  • Delcampe - AGB + Datenschutz
  • Dienstleistung - AGB
  • Discogs - AGB
  • eGun - AGB + Datenschutz
  • galaxus.de - AGB + Datenschutz
  • Galeria - AGB
  • Home24 - AGB + Datenschutz
  • Hornbach - AGB
  • Hosting (B2C + B2B) - AGB
  • Kaufland - AGB
  • Kaufland Österreich - AGB
  • Kasuwa - AGB
  • Kasuwa-AGB (Professional)
  • Lieferservice - AGB
  • manomano - AGB + Datenschutz
  • Mediamarkt/Saturn - AGB
  • MeinOnlineLager - AGB
  • Metro - AGB
  • OBI - AGB
  • OBI Österreich - AGB
  • Praktiker - AGB + Datenschutz
  • Productswithlove - AGB
  • productswithlove - AGB - (Professional)
  • SaaS (B2C + B2B) - AGB
  • Shöpping - AGB + Datenschutz
  • Shpock - AGB + Datenschutz
  • Smartvie - AGB + Datenschutz
  • Teilehaber - AGB + Datenschutz
  • Tentary - AGB (Online-Kurse, digitale Inhalte)
  • voelkner - AGB
  • Werky - AGB
  • XXXLutz - AGB
  • Yatego - AGB
  • Yatego - AGB (Professional)
  • Zooplus Marktplatz - AGB
  • ZVAB/abebooks - AGB
  • ZVAB/abebooks - AGB (Professional)

Fremdsprachige Fassungen

  • Amazon Belgien (niederländisch) - AGB
  • Amazon Irland - AGB
  • Amazon Niederlande - AGB
  • Amazon Schweden - AGB
  • BrickLink (englisch) - AGB + Datenschutz + Widerruf
  • Cdiscount Frankreich - AGB
  • Decathlon Frankreich - AGB + Datenschutz
  • Decathlon Italien - AGB + Datenschutz
  • Etsy (französisch) - AGB + Datenschutz + Widerruf
  • Kaufland Frankreich - AGB
  • Kaufland Italien - AGB
  • Kaufland Niederlande - AGB
  • Kaufland Slowakei - AGB
  • Kaufland Tschechien - AGB
  • manomano (englisch) - AGB + Datenschutz
  • manomano (französisch) - AGB + Datenschutz
  • manomano (italienisch) - AGB + Datenschutz
  • manomano (spanisch) - AGB + Datenschutz
  • Online-Shop (dig. Inhalte) - englisch - AGB
  • Online-Shop (englische Übersetzung) - AGB
  • Online-Shop (englische Übersetzung) - AGB (Professional)
  • Online-Shop Belgien (französisch) - AGB
  • Online-Shop Belgien (niederländisch) - AGB
  • Online-Shop Frankreich - AGB
  • Online-Shop Frankreich - AGB (Professional)
  • Online-Shop Irland - AGB
  • Online-Shop Luxemburg - AGB
  • Online-Shop Niederlande - AGB
  • Online-Shop Niederlande - AGB (Professional)
  • Online-Shop Norwegen - AGB
  • Online-Shop Schweiz (französisch) - AGB
  • Online-Shop Schweiz (französisch) - AGB (Professional)
  • Online-Shop Schweiz (italienisch) - AGB
  • SaaS (B2C + B2B) englisch - AGB

Mandanten werden gebeten, ab sofort ausschließlich die neuen Fassungen der betroffenen AGB zu verwenden.

Automatische Aktualsierung durch Datenschnittstelle

Wer für seine AGB eine Datenschnittstelle eingerichtet hat oder unseren Hosting-Service nutzt, muss nichts weiter veranlassen. Die aktualisierten Fassungen werden automatisch übertragen.

Wer keine Datenschnittstelle eingerichtet hat und auch unseren Hosting-Service nicht nutzt, muss die aktualisierten AGB aus dem Mandantenportal bitte unverzüglich von Hand auf die jeweilige Zielpräsenz übertragen.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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