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Fernabsatz: rechtliche Spielregeln

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Verstoß gegen FernUSG und doch kein Geld zurück?

Der BGH entschied, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz auch im B2B-Bereich Anwendung findet. Anbietern von B2B-Coachings droht nun die Rückzahlung von Kursgebühren an ihre Kunden. Das AG Paderborn urteilte jedoch anders.

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