Neu für Mandanten: Muster-AV-Vertrag für Auftragsverarbeiter
Wer im Rahmen seiner Dienstleistung personenbezogene Daten im Auftrag von Kunden verarbeitet, muss mit diesen einen AV-Vertrag schließen. Für Mandanten bieten wir ab sofort ein auftragnehmerfreundliches Vertragsmuster an.
Inhaltsverzeichnis
Auftragsverarbeitung? AV-Vertrag ist Pflicht
Wer personenbezogene Daten im Rahmen seiner eigenen Leistung für einen Kunden in dessen Interesse verarbeitet und von diesem mit einer Verarbeitung betraut wird, nimmt eine „Auftragsverarbeitung“ vor.
Charakteristisch für eine solche ist, dass der eigentlich datenschutzrechtliche Verantwortliche eine ihm obliegende Verarbeitungstätigkeit nicht selbst durchführt, sondern "outsourced" und auf eine andere natürliche oder juristische Person auslagert.
Diese Person führt dann für den Verantwortlichen die Datenverarbeitung nach dessen Anweisungen und Vorgaben durch.
Um die Sicherheit der Verarbeitung im Auftrag zu schützen, verlangt die DSGVO in Art. 28 bei derartigen Auslagerungen den Abschluss eines "Auftragsverarbeitungsvertrags" („AV-Vertrags“) mit bestimmten Pflichtinhalten.
Enthalten sein müssen etwa Regelungen zu
- den betroffenen Daten
- den übertragenen Tätigkeiten
- den Vertraulichkeits- und Datensicherungsmaßnahmen
- den gegenseitigen Unterstützungspflichten
- den Vorkehrungen zur Datenlöschung nach Auftragsende
Der Abschluss eines solchen Auftragsverarbeitungsvertrags ist rechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der Übertragung einer Verarbeitungstätigkeit und der Vertrag muss auf Anfrage Datenschutzbehörden vorgelegt werden können.
Compliance-Fehler können schnell in Ordnungs- und Bußgeldverfahren münden.
Wir zeigen hier, welche typischen Fälle der Inanspruchnahme externer Dienste im Internet als Auftragsverarbeitungen einzuordnen sind und welche nicht.
Muster für Mandanten
Ab sofort stellen wir unseren Schutzpaket-Mandanten, die im Rahmen Ihrer Dienstleistungen selbst als Auftragsverarbeiter tätig werden, ohne Zusatzkosten einen
- speziell für Auftragsverarbeiter formulierten
- rechtskonformen
- und für alle Formen von Dienstleistungen geeigneten
Muster-AV-Vertrag zur Verfügung, der alle Anforderungen der DSGVO erfüllt.
Durch geringe Anpassungen personalisierbar, ist der Vertrag bewusst auftragnehmerfreundlich (also zugunsten des Mandanten) formuliert.
Der Muster-AV-Vertrag
- begrenzt die Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers sowie die Maßnahme- und Mitteilungspflichten des Auftragnehmers auf das notwendige Mindestmaß
- erlaubt unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Einsatz von Subunternehmern und
- lagert die Beweislast für die Nichtverantwortlichkeit für Datenverstöße bei Auftragsverarbeitungsverhältnissen auf den Auftraggeber aus
Der Muster-AV-Vertrag kann ab sofort im Mandantenportal ohne Zusatzkosten bezogen werden.
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