BGH konkretisiert die Haftung eines Bewertungsportals für durch Dritte verfasste Bewertungen
Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung (Urteil vom 01.03.2016, Az.: VI ZR 34/15) die Pflichten der Betreiber eines Bewertungsportals, hier eines Ärztebewertungsportals, konkretisiert. Der BGH setzt seine Rechtsprechung (Urteil vom 25.10.2011, Az.: VI ZR 93/10) zur Haftung von durch Dritte verfasste Bewertungsbeiträge fort, zur Konkretisierung der Rechtsprechungsgrundsätze aus dem Jahr 2011 führt der BGH nunmehr aus, dass ein Bewertungsportal unter Umständen im Einzelfall die Pflicht zur Anforderung genauer Sachverhaltsdarstellungen des Bewerters bzw. belegende Unterlagen vom Bewerter anzufordern, treffen kann, um diese sodann an den Bewerteten zur Stellungnahme weiterzuleiten. Mißachtet ein Bewertungsportal diese Grundsätze, stellt dies eine Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten dar und führt damit zu einer äußerungsrechtlichen (Störer-) Haftung des Bewertungsportals.





