Zum 28.05.2022: Änderungen im Widerrufsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen
Auch bei Fernabsatzverträgen über digitale Produkte und über Dienstleistungen steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Anders als bei der Lieferung von Waren können Händler das Widerrufsrecht aber frühzeitig zum Erlöschen bringen. Zusätzlich gelten Sonderregeln für den Wertersatz im Widerrufsfall. Zum 28.05.2022 werden die Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufrechts und den Wertersatz bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen geändert. Was Händler fortan beachten müssen, zeigen wir inklusive Handlungsanleitungen und Formulierungsbeispielen im Überblick.