Chemischen Stoffen/Gemische: Verbote und weitreichende Aktionspflichten beim Handel
Die Verordnung 2019/1148 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe ist in Kraft getreten. Diese verbietet die Abgabe bestimmter Stoffe und Gemische an bestimmte Abnehmer und regelt umfangreiche Handlungspflichten.
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