AG München zur Briefkastenwerbung: Ankleben statt Einwerfen?
Briefwerbung bleibt bei Unternehmen beliebt, da sie oft mehr Beachtung findet als E-Mails. Doch wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn Werbematerial nicht eingeworfen, sondern außen an der Briefkastenanlage befestigt wird?
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