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Alle Artikel in der Übersicht

"Bewertung Anfordern“-Button auf Amazon: Rechtssichere Verwendung möglich?

Über die sog. Seller Central können Händler über Amazon eine standardisierte Bewertungsanfrage für abgeschlossene Transaktionen an den Käufer versenden. Als Absender tritt hierbei Amazon selbst auf. Warum die neue Funktion aber mit Vorsicht zu genießen ist und Händler sie im Zweifel selbst rechtlich verantworten müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.

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Angebote von Corona-Schnelltests im Internet nach HWG unzulässig

Online-Händler, die über das Internet öffentlich Corona-Schnelltests anbieten wollen, verstoßen gegen geltendes Medizinrecht. Weil der IT-Recht Kanzlei diesbezüglich bereits eine Abmahnung vorliegt, zeigen wir auf, warum das Anbieten von Corona-Schnelltestes im Internet gesetzeswidrig und damit unzulässig ist.

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eBay: Uneinheitliche Widerrufsfristen - Abmahnungen vermeiden

Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - derzeit besonders beliebt bei gleich mehreren Abmahnern: Die uneinheitliche Darstellung der Widerrufsfristen auf eBay. Hier machen Händler oft den Fehler, die Widerrufsristen aus der Widerrufsbelehrung und aus dem dafür vorgesehenen eBay-Feld uneinheitlich darzustellen. Das ist vermeidbar....

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E-Learning kostenfrei: Datenschutz und IT-Sicherheit

Viele Beschäftigte arbeiten derzeit im Home-Office. Dabei sollten Unternehmen insbesondere auch die IT-Sicherheit sowie die Datenschutz-Vorgaben im Blick behalten, da Angreifer gezielt die aktuelle Situation auszunutzen suchen. So häufen sich die Angriffsversuche z.B. mit Phishing-E-Mails, um die Systeme von Unternehmen zu kapern und so Lösegeld zu erpressen oder Daten zu stehlen. Unternehmen sind daher gut beraten, die IT-Sicherheits-Strukturen gerade in der aktuellen Situation zu stärken (z.B. durch den Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung) und die eigenen Beschäftigten für diese Gefahren zu sensibilisieren. Unser Partner die IITR Datenschutz GmbH aus München bietet derzeit die eigene Schulungs-Plattform für drei Monate vollständig kostenfrei an. Im Anschluss an die dreimonatige Laufzeit können Sie frei entscheiden, ob Sie die Plattform weiter (dann zu den herkömmlichen Konditionen ab 490,- EUR pro Jahr zzgl. USt.) nutzen wollen.

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Darf ich überhaupt noch von der Verbraucherschlichtungsstelle sprechen?

Aufgrund der Umbenennung der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle zum 01.01.2020 zur „Universalschlichtungsstelle“ herrscht einige Verunsicherung bei den Onlinehändlern. Denn diese müssen - auch wenn man sich nicht einer bestimmten Schlichtungsstelle angeschlossen hat – über ihre Bereitschaft informieren, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.

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