Vorsicht bei konfigurierbaren Waren: Widerrufsrecht darf nicht ausgeschlossen werden
Verbrauchern steht beim Onlinekauf Widerrufsrecht zu. Eine bloße Auswahlmöglichkeit der Warenbeschaffenheit reicht nicht für den Ausschluss dieses Widerrufsrechts – dies wurde einem Händler zum Verhängnis.
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