Darf man Kundendaten an Ermittlungsbehörden weitergeben?
Im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen können Händler zur Herausgabe von Daten über tatverdächtige Kunden aufgefordert werden. Dass Organen der Strafverfolgung diese Daten anfragen, macht deren Weitergabe aber noch nicht per se zulässig.
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