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Stationärer Handel: Verkaufsratgeber

Der stationäre Handel bewegt sich nicht auf rechtsfreiem Terrain. Auch in Ladengeschäften haben Unternehmer spezifische Informations- und Handlungspflichten zu befolgen und müssen für eine rechtssichere Tätigkeit einige juristische Hürden nehmen. Rechtskonforme AGB, die Einhaltung von Verbraucherschutz- und Lauterkeitsrechtsnormen sowie die Umsetzung von produktspezifischen Kennzeichnungsvorgaben bilden im stationären Handel die Grundlage für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb. Der aktuelle Ratgeber der IT-Recht Kanzlei befasst sich deshalb mit den wesentlichen gesetzlichen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die es für den ordnungsgemäßen Betrieb von Ladengeschäften zu beachten gilt.

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Teilweise Haftung von Verkäufern für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden

Verkäufer verkaufen nur, sie stellen nicht her. Wenn somit ein Produkt einen Mangel hat, der dazu führt, dass beim Käufer Schäden an anderen Gegenstände entstehen oder sich der Käufer möglicherweise sogar verletzt, können Verkäufer in der Regel nicht viel dafür. Dennoch sieht das Gesetz eine Haftung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz jedenfalls dann vor, wenn der Verkäufer den Schaden beim Käufer (zumindest mit-)verursacht hat, etwa wenn er den Mangel des Produktes gekannt hat oder hätte erkennen können. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, in welchen Fällen Händler für Schäden haften müssen, die die von ihnen verkaufen Produkte verursachen. Zudem werden hierfür Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis gegeben.

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