Licht ins Dunkel: Zur Schätzung eines Lizenzschadens bei Markenverletzung
Der Markenverletzer schuldet auch Schadensersatz. Dieser kann als fiktive Lizenzgebühr berechnet werden. Fehlt eine Lizenzpraxis, ist der Schaden zu schätzen; nach dem OLG Düsseldorf regelmäßig 1–3 % des Verkaufspreises. Ohne Angaben zum Nutzungsumfang zählt nur die festgestellte Verletzung.
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