Befristeter Rabatt bei Wiederholung in kurzen Abständen wettbewerbswidrig
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein zeitlich befristeter Rabatt auf Online-Plattformen für Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn dieser in kurzen Zeitabständen (2-3 Tagen) wiederholt wird.
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