Blickfangwerbung: und Sternchenhinweise
Das Hanseatische OLG (Az. 3 U 108/09) hat sich damit befasst, wie und wann besonders hervorgehobene Preisangaben (Blickfangwerbung) durch sogenannte Sternchenhinweise ergänzt werden dürfen. Das Gericht trifft dabei eine Unterscheidung zwischen „unwahren“ und „halb wahren“ Blickfangangaben.
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