First come, first served?- Der Schutz von Geschäftsbezeichnungen durch § 12 BGB
§ 12 BGB ist insbesondere bei Domainstreitigkeiten relevant und kann Unterlassungs- sowie Löschungsansprüche begründen. Bei Gleichnamigkeit gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“).
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