In vielen Vergabestellen hält sich hartnäckig die Auffassung, öffentliche Aufträge dürften grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum vergeben werden. Spätestens bei der Beschaffung von IT-Betriebsleistungen, Cloud-Diensten, Softwarepflege, Telekommunikationsleistungen, Postdienstleistungen oder anderen Dauerleistungen stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein unbefristeter Vertrag vergaberechtlich zulässig ist oder ob öffentliche Auftraggeber zwingend in regelmäßigen Abständen neu ausschreiben müssen.
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