OLG Köln: Pharma-Marketing im Social-Media-Clip unzulässig
Pharmaunternehmen aufgepasst: Social-Media-Clips von Influencern sind rechtlich wie Fernsehwerbung zu behandeln. Das OLG Köln hat entschieden, dass Risikohinweise direkt im Video erscheinen müssen und bekannte Influencer für Arzneimittelwerbung unzulässig sind.
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