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Abmahnradar: Unzulässige E-Mailwerbung

E-Mail-Werbung ist für Händler attraktiv – aber nur zulässig mit vorheriger Einwilligung des Empfängers. Außerdem: Irreführende Werbung mit „LGA-geprüft“ sowie die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“.

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