VG Köln: Kein gewerblicher Handel mit Cannabisjungpflanzen in flüssiger Nährlösung
Cannabisjungpflanzen dürfen im gewerblichen Handel nicht weitergegeben werden, wenn sie bereits in ein Substrat oder eine flüssige Nährlösung eingebracht sind. Das hat das VG Köln entschieden.
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