Falsche Blickfangwerbung nicht durch Fußnotenhinweis korrigierbar?!
Das OLG Nürnberg befasst sich mit der Blickfangwerbung. Das Gericht stellt klar, dass eine Blickfangwerbung, die objektiv falsche Angaben enthält, grundsätzlich nicht durch klarstellende Fußnotenhinweise korrigiert werden kann.
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