Impressumpflicht für Dienstleistungserbringer im Internet
Ein vollständiges Impressum ist für jeden geschäftsmäßigen Internetauftritt Pflicht. Für Online-Händler gilt insoweit das Telemediengesetz, für Online-Dienstleister zusätzlich die Dienstleistungsinformationsverordnung. Enstehen dadurch erweiterte Impressumspflichten?
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