Zeit ist Geld? BGH-Urteil über (zeitlich) grenzenlose Räumungsverkäufe
Wer einen Räumungsverkauf vornimmt und dafür öffentlich Werbung macht, muss sich nicht im Vorfeld auf einen bestimmten Geltungszeitraum festlegen. Der BGH stellte fest, ein Werbeprospekt eines Möbelhauses verstoße nicht gegen das Wettbewerbsrecht, weil in dem Angebot keine Geltungsdauer angegeben war.
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