Weniger Pflichtangaben bei Erinnerungswerbung für Arzneimittel
Wer für Arzneimittel wirbt, muss strenge Regeln beachten. Das Heilmittelwerbegesetz verlangt dabei meist umfassende Pflichtangaben. Eine wichtige Ausnahme bildet die Erinnerungswerbung – doch wann liegt sie genau vor?
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