Sachmangel ja – Rücktritt nein: Die BGH-Kriterien zur Unerheblichkeit
Nicht jeder kleine Fehler berechtigt den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der BGH hat Kriterien herausgearbeitet, wann ein Sachmangel als unerheblich einzustufen ist, so dass ein Rücktritt wegen des Mangels ausgeschlossen ist.
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