Darf man Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“ bewerben?
Viele Händler von Ersatzteilen beschreiben bzw. bewerben ihre Ware mit Beschreibungen wie „Originalersatz“, „Erstausrüsterqualität“, „Originalteilqualität“ oder auch „nach Richtlinien der OEM-Hersteller“. Ist dies wettbewerbsrechtlich zulässig?
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