„FCKW- und FKW-frei“: Keine irreführende Angabe bei der Werbung für Kühlgeräte
Wer im Handelsverkehr Kühlgeräte bewirbt und hierbei auf die Eigenschaft „FCKW- und FKW-frei“ hinweist, begeht nach Ansicht des Landgerichts Berlin keine wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers durch Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
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