Hauptnavigation überspringen

Alle Artikel in der Übersicht

BGH: Kundenzufriedenheitsanfrage via Rechnungsmail nur mit Einwilligung

Gute Kundenbewertungen sind oft das Zünglein an der Waage, wenn es darum geht den Kunden für sich zu gewinnen. Umso mehr begeben sich Händler auf Bewertungsfang. Aber Vorsicht: Wer zur Abgabe einer Kundenzufriedenheitsanfrage beim Kunden proaktiv anfragen will, der muss sich an bestimmte Regeln halten. Denn: Die Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail stellt *Werbung* dar, welche nur dann an den betreffenden Kunden übersendet werden darf, wenn diesbezüglich vorab eine *ausdrückliche Einwilligung* des Kunden eingeholt wurde.

6 min
« Zurück 1 2
148
203 204 Weiter »
Rechtliche Fragen? Unsere KI-Suche hilft
Laden…
© 2004-2026 · IT-Recht Kanzlei