Ausreichend das Muster-Widerrufsformular auszudrucken und Ware beizulegen?
Häufig sind Onlinehändler der Meinung, dass zum 13.06.2014 neu eingeführte Muster-Widerrufsformular müsse (nur) der Warensendung ausgedruckt beigefügt werden bzw. dem Kunden als PDF-Datei per Email übersendet werden.
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