Abmahnradar: Verkauf von Alkohol

Alkoholverkauf ist rechtlich heikel und damit abmahngefährdet. Diese Woche ging es um die Werbung mit „alkoholfrei“, „bekömmlich“ oder die fehlende Pfanderhebung. Ausserdem: Unzulässige E-Mail-Werbung und die Marke KTM.
Inhaltsverzeichnis
- Likör-Werbung - Alkoholfrei / Mehrweg&Einweg / keine Pfanderhebung / bekömmlich
- Markennutzung: Herkunftstäuschung
- Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft / Schadensersatz
- Urheberrecht I - unberechtigte Nutzung Tonaufnahmen
- Urheberrecht II - unberechtigte Werknutzung
- Marke I - Marke "KTM"
- Marke II - Marke "AdvoPro"
Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
Und nun die Abmahnungen der Woche:
Likör-Werbung - Alkoholfrei / Mehrweg&Einweg / keine Pfanderhebung / bekömmlich
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR
Hier ging es um die Werbung mit "alkoholfreier Likör". Die Bezeichnung „Likör“ darf aber rechtlich nur verwendet werden, wenn der Alkoholgehalt mindestens 15% Vol beträgt. Zusätzlich fehlten auf der Produktseite das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration, was weitere Abmahnungsgründe darstellte.
Faustregel für die Onlinekennzeichnung: Orientieren Sie sich an der Produktverpackung! Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Onlinekennzeichnung.
Zudem wurde nicht darüber informiert, ob die Getränke in Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt sind.
Online-Händler, die mit Getränken befüllte Einweggetränkeverpackungen vertreiben, die der Pfandpflicht unterliegen, sind gemäß VerpackG verpflichtet, Endverbraucher mit dem deutlich sicht- und lesbaren Schriftzeichen „EINWEG“ (in Großbuchstaben) darauf hinzuweisen, dass diese Verpackungen nach der Rückgabe nicht wiederverwendet werden.
Dieser Hinweis muss gemäß VerpackG in Gestalt und Schriftgröße mindestens der Preisauszeichnung für das jeweilige Produkt entsprechen. Der Hinweis "EINWEG" sollte von der Schriftgröße her also mindestens so groß sein wie der Preis.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in diesem Beitrag .
Weiteres Abmahnthema: Die fehlenden Pfandangaben. Der Abgemahnte hat hier den Produktpreis nicht zzgl. Pfand angegeben. Der Wettbewerbsverband rügte die fehlende Pfanderhebung als Verstoß gegen die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen aus dem Verpackungsgesetz. Dieses sieht für Getränke mit einem Nennvolumen zw. 0,1 und 3,0 Liter in Einwegverpackungen eine Pfandpflicht i.H.v. mind. 0,25€ einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung vor.
Wir haben uns mit diesem Abmahnphänomen in diesem Beitrag genauer auseinandergesetzt.
Mal wieder stand ein altbekanntes Werbewort im Fokus: „bekömmlich“. Diesmal traf es einen Anbieter von Kaffee. Aber der Begriff ist kein Einzelfall – ähnliche Abmahnungen gab es auch schon bei Sekt , Bier . Schlagworte wie „bekömmlich“ erwecken den Eindruck, ein Produkt sei gesund, ohne dass dies belegt wird. Solche vagen Aussagen gelten als unspezifische gesundheitsbezogene Angaben und dürfen in der Werbung nur in Verbindung mit einer konkreten, zugelassenen Gesundheitsangabe (sog. Health Claim) genutzt werden – wie es die EU-Verordnung vorschreibt.
Sie möchten sich umfassend über gesundheits-, nährwert- oder krankheitsbezogene Werbung informieren? Sehen Sie gerne unsere Rundum-FAQ zur Health-Claims-Verordnung.
Markennutzung: Herkunftstäuschung
Abmahner: Michaela Maurer
Kosten: 1.881,45 EUR
In diesem Fall wurden Ersatzteile für Bürstner-Produkte beworben – allerdings ohne Originalteile anzubieten und ohne Hinweise wie „passend für“ oder „kompatibel mit“. Dadurch entsteht leicht der Eindruck, es handle sich um Originalware.
Normalerweise würde der Markeninhaber hier wegen Markenrechtsverletzung abmahnen. In diesem Fall kam die Abmahnung jedoch von einem Mitbewerber – wegen Irreführung und damit eines Wettbewerbsverstoßes.
Wann liegt eine Herkunftstäuschung vor?
- Markenmissbrauch: Eine fremde Marke wird für eigene Produkte genutzt, obwohl diese keine Originale sind – besonders kritisch bei Ersatzteilen.
- Täuschende Herkunftsangabe: Die Werbung lässt fälschlich vermuten, das Produkt stamme vom Originalhersteller.

Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft / Schadensersatz
Abmahner: Mintellity GmbH
Kosten: 388,12 EUR zzgl. Schadensersatz
Im vorliegenden Fall wurde erneut Werbe-E-Mail ohne die erforderliche Einwilligung des Empfängers versendet – ein klarer Verstoß gegen die geltenden rechtlichen Vorgaben.
Solche Fälle treten häufig auf: Entweder liegt keine Einwilligung vor, oder sie erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen. Häufig wird – wie auch hier – zusätzlich die Erteilung datenschutzrechtlicher Auskünfte verlangt, was den Druck auf die Empfänger erhöht.
Was in diesem Zusammenhang hier auch geltend gemacht wird: Ein pauschaler Schadensersatz dürfte aber nach einer Entscheidung des BGH in Frage stehen, zumindest wenn es sich um einen einmaligen Verstoß handelt.
- Für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Einen umfangreichen Leitfaden ("E-Mail Werbung: wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden") haben wir hier bereitgestellt.
- Und was für Händler zu tun ist, wenn der Kunde eine Datenauskunft verlangt finden Sie in diesem Beitrag mit Muster
Urheberrecht I - unberechtigte Nutzung Tonaufnahmen
Abmahner: soundguardian GmbH
Kosten: 3.3750,00 EUR
Trendabmahnung: Ein Song wurde auf TikTok und Instagram ohne Erlaubnis für Werbung verwendet. Wichtig: Nicht nur Texte und Bilder, auch Musik ist urheberrechtlich geschützt. Meist geht einer Abmahnung eine Berechtigungsanfrage voraus. Rechtlich drohen Unterlassung, Auskunft, Schadens- und Aufwendungsersatz. Wer Musik in der Werbung einsetzen will, sollte daher immer eine schriftliche Nutzungserlaubnis einholen oder auf lizenzfreie Musik der Plattformen zurückgreifen.
Wer wissen will wie Songs zulässigerweise für social-Media genutzt werden kann findet hier Infos dazu.
Urheberrecht II - unberechtigte Werknutzung
Abmahner: Julia Kirchner
Kosten: n.n. zzgl. Schadensersatz
Bei der Abmahnung ging es um eine Excel-Vorlage mit Tabellen, Diagrammen und Statistiken – ein Werk, das urheberrechtlich geschützt sein kann, auch als Computerprogramm. Die Nutzung der Vorlage auf einer Website ohne Erlaubnis verletzte die Verwertungsrechte des Urhebers. Grundsätzlich gilt: Eine Excel-Vorlage ist dann geschützt, wenn sie individuell gestaltet oder komplex programmiert ist; einfache Tabellen oder Standardformeln sind dagegen meist nicht schutzfähig.
Marke I - Marke "KTM"
Abmahner: KTM AG
Kosten: 3.441,60 EUR
Beim abgemahnten Produkt handelt es sich um ein Zubehörteil, das unter Verwendung einer geschützten Marke beworben wurde. Onlinehändler sind rechtlich verpflichtet, bei Nicht-Originalersatzteilen unmissverständlich klarzustellen, dass es sich nicht um Originalware handelt – dies muss unmittelbar und deutlich im Angebot erfolgen. Nur eindeutige Hinweise wie „kompatibel mit“ oder „passend für“ verhindern eine markenrechtlich relevante Irreführung des Kunden und minimieren das Risiko kostenintensiver Abmahnungen.
Siehe hierzu auch unseren Beitrag zu dieser Thematik.
Marke II - Marke "AdvoPro"
Abmahner: Lode Eymael
Kosten: 1.500,00 EUR
n diesem Fall ging der Markeninhaber gegen die Nutzung seiner Unionsmarke als Firmenname vor. Marken können einschreiten, wenn eine Geschäftsbezeichnung so ähnlich ist, dass Kunden glauben könnten, das Unternehmen gehöre zur Marke (Verwechslungsgefahr) oder sei damit verbunden.
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






0 Kommentare