Werbung zur Vertrauensbildung

Emojis und Recht: Der "Daumen hoch" sorgt für Diskussionen

Das OLG München beleuchtet die rechtliche Bedeutung von Emojis und wirft spannende Fragen zur Interpretation dieser Symbole auf, welche die digitale Kommunikation nachhaltig prägen könnten.

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Werbung mit „laborgeprüft“ nicht per se unzulässig

Das LG Darmstadt stellte fest, dass die schlagwortartige Werbung mit der Aussage „laborgeprüft“ ohne weitere Erläuterungen zulässig sein kann.

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BGH-Urteil erleichtert Löschung unberechtigter Bewertungen

Negative Bewertungen haben nicht selten eine erhebliche Schadwirkung. Der BGH hat nun entschieden, dass Bewertungsportale eine Nachweispflicht in Sachen tatsächlicher Nutzung der Leistung des Bewerteten durch den Bewerter trifft.

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Werbung mit prominenten Namen ohne Erlaubnis zulässig?

Gerade kleinere Unternehmen greifen mitunter zu fragwürdigen Mitteln: So wird auch ohne offizielle Erlaubnis schnell mal ein prominenter Name in die eigene Werbung eingebaut oder ein offizielles Social-Media-Profil verlinkt. Eine solche Werbung mit prominenten Namen im Internet ist jedoch rechtlich riskant.

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OLG München zur Zulässigkeit der Werbung mit „Das Original“

Dass die Bewerbung eines Produkts mit zahlreichen Pendants anderer Hersteller als „Das Original“ aber zulässig sein kann, entschied für ein Diätlebensmittel jüngst das OLG München.

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Kundenfotos im Internet: Rechtssicher veröffentlichen!

Werbung mit Kundenzufriedenheit schafft Vertrauen - insbesondere durch Kundenportraits mit gekauften Produkten. Für deren Veröffentlichung stellen wir eine Muster-Einwilligungserklärung bereit.

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BGH: "Olympiaverdächtige" Werbung für Sportbekleidung zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz verstößt.

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LG München II: Fehlende Information über einschlägigen Verhaltenskodex ist abmahnbar

Das LG München II hat im Beschlusswege (Beschluss vom 24.08.2018, Az.: 2 HK O 3181/18) entschieden, dass eine nicht funktionierende Verlinkung zu den Bedingungen eines Verhaltenskodex, dem ein Händler sich unterworfen hat, einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellt.

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LG Osnabrück: Werbung mit abgelaufenen Zertifikaten ist unzulässig!

Die Werbung mit erworbenen Zertifikaten ist ein beliebtes Mittel, um die besondere Qualität der eigenen Waren oder Dienstleistungen zu unterstreichen und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Im Rahmen der Werbung mit solchen Zertifikaten gibt es jedoch einiges zu beachten. Ein aktueller Fall zeigt, dass bereits eine Unachtsamkeit ausreicht, um wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt zu werden.

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OLG Hamm zur Verwendung des Wortes „Institut“ durch ein Unternehmen

Mit Beschluss vom 08.03.2017, Az. 27 W 179/16, hatte sich das OLG Hamm mit der Firmenbezeichnung „Deutsches Vorsorgeinstitut KG“ zu beschäftigen. Diese Bezeichnung wurde für ein Unternehmen verwendet, dessen Tätigkeitsfeld im Forderungseinzug liegt. Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass die Verwendung des Begriffs „Institut“ in diesem Fall gem. § 18 Abs. 2 HGB irreführend ist.

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OLG Hamm: Ausverkaufte Ware als „lieferbar“ anzubieten stellt unzulässiges Lockvogelangebot dar

Das OLG Hamm (Urteil vom 11.08.2015, Az.: 4 U 69/15) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob eine Verfügbarkeitsmitteilung, dass eine Ware noch lieferbar sei, als Wettbewerbsverstoß unter dem Gesichtspunkt eines Lockvogelangebotes zu werten ist, wenn die so beworbene Ware tatsächlich nicht mehr verfügbar - da z.B. ausverkauft - ist. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem heutigen Beitrag:

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Werbung mittels Schauversuch: Beweiskraft vs. Fettlösekraft

Wer ein gutes Produkt anpreisen will, braucht auch gute Argumente: Problematisch wird die Sache immer dann, wenn die Qualität des Produkts mit Wirkbehauptungen belegt wird, die dann gar nicht nachweisbar sind. Diese Erfahrung machte kürzlich erst ein Spülmittelhersteller – dem wurde nicht einmal der Slogan weggeklagt, sondern der Schauversuch (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 19.04.2013, Az. 6 U 206/12).

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Die Polizei, Dein Freund und Werber? Vorsicht mit Empfehlungen bei Werbung für Sicherheitstechnik

Im Internet wird auch Sicherheitstechnik aller Art vertrieben – Alarmanlagen, Schließsysteme und ähnliche gehen immer häufiger über den virtuellen Tresen. Entsprechend eifrig werden diese Gerätschaften auch von den Onlinehändlern angepriesen – oftmals auch mit Empfehlungen von Polizei, Kriminalämtern und anderen Sicherheitsbehörden. Allerdings sollten solche Empfehlungen nur dann für die Werbung genutzt werden, wenn sie tatsächlich einmal in konkreter Form ausgesprochen wurden.

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Werbung mit „wissenschaftlicher Absicherung“: Eine Studie muss reichen

Bei der Werbung mit „wissenschaftlich nachgewiesenen“ Eigenschaften eines Produkts genügt die Heranziehung einer einzigen Studie, sofern diese von einer anerkannten Forschungsstelle lege artis durchgeführt wurde. Dies entschied der BGH in einem aktuellen Urteil (21.01.2010, Az. I ZR 23/07) aus dem Werberecht.

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