Abmahnradar: Musiknutzung Tiktok

Die Tiktok-Abmahnungen wegen Musiknutzung reißen nicht ab. Außerdem wurde abgemahnt: vergleichende Werbung, fehlerhafte Grundpreise und die Marke Miele.
Inhaltsverzeichnis
Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
Und nun die Abmahnungen der Woche:
Vergleichende Werbung
Abmahner: Freudenberg Performance Materials Apparel GmbH & Co. KG
Kosten: n.n.
Vergleichende Werbung ist nach § 6 UWG nur zulässig, wenn sie objektiv, sachlich und klar erkennbar als Vergleich erfolgt. Wer – wie hier zum Beispiel „H 250“ – fremde Marken nennt und dadurch den Eindruck erweckt, das eigene Produkt sei gleichwertig oder vom selben Hersteller, riskiert eine unzulässige Rufausbeutung, Verwechslungsgefahr und damit Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen.
Praxistipps für Händler:
- Keine fremden Marken- oder Produktnamen ohne Zustimmung verwenden.
- Vergleiche nur neutral und mit klaren, überprüfbaren Fakten anstellen.
- Deutlich machen, dass es sich um ein Konkurrenzprodukt handelt und nicht um Originalware.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zum Thema vergleichende Werbung.
Falscher Grundpreis
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR
Abgemahnt wurde der falsche Grundpreis (falsche Bezugsgröße: Bezug auf Stück anstatt Gewicht). Übrigens: Bereits seit dem 28.05.2022 hat sich bei den Grundpreisangaben einiges getan - so dürfen die erforderlichen Grundpreisangaben bei Waren, die nach Gewicht oder Volumen angeboten werden, nicht mehr unter Bezugnahme auf den Preis je 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden. Hierauf haben wir in diesem Beitrag hingewiesen.
Grundpreisangaben – das Wichtigste in Kürze:
- Pflicht bei Verkauf nach Maßeinheiten: Grundpreise sind erforderlich, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden (z. B. Klebebänder, Folien, Netze, Planen).
- Sichtbarkeit: Endpreis und Grundpreis müssen auf einen Blick erkennbar sein – auch bei Startseiten-Angeboten, Cross-Selling-Produkten oder „Produkt des Monats“.
- Preisvergleichsportale: In Google-Shopping und anderen Preissuchmaschinen müssen ebenfalls Grundpreise angegeben werden.
- Bundles / Sets: Grundpreise sind anzugeben, wenn eine Hauptware dominiert (ca. 90 % oder mehr) und die andere Ware nur eine Zugabe darstellt.
- Lebensmittel in Aufgussflüssigkeit: Grundpreis ist auf das Abtropfgewicht zu beziehen, nicht auf die Gesamtfüllmenge.
Urheberrecht I - unberechtigte Bildnutzung
Abmahner: Michael Geiss
Kosten: n.n. zzgl. Schadensersatz
Ein Fotograf hat selbst abgemahnt, weil seine Produktfotos ohne Urhebernennung genutzt wurden. Solche Urheberrechtsabmahnungen können Unterlassung, Auskunftspflicht, Schadensersatz und Kostenerstattung nach sich ziehen – je nach Bildanzahl und Nutzungsdauer schnell ein erheblicher Betrag. Wichtig: Der bloße Bezug der Ware vom Hersteller berechtigt nicht zur Nutzung der Bilder. Für jede Verwendung ist stets eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung erforderlich.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Wir stellen unseren Mandanten hier ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text zur Verfügung.
Urheberrecht II - unberechtigte Nutzung Tonaufnahmen
Abmahner: soundguardian GmbH
Kosten: 3.050,00 EUR
Trendabmahnung: Ein Song wurde auf TikTok und Instagram unberechtigt für gewerbliche Werbung genutzt. Wichtig zu wissen: Nicht nur Text- und Bildmaterial, auch Musik kann urheberrechtlich geschützt sein. In diesem Fall ging es zunächst um eine Berechtigungsanfrage, die einer Abmahnung in der Regel vorausgeht. Rechtlich bedeutet eine solche Verletzung: Anspruch auf Unterlassung der rechtsverletzenden Nutzung (Abgabe einer Unterlassungserklärung), Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Wer Musik in der Werbung einsetzen möchte, sollte daher immer vorher eine schriftliche Nutzungserlaubnis einholen oder sich an die lizenzfreie Musik, die diesen Plattformbetreibern zur Verfügung steht, halten.
Wer wissen will wie Songs zulässigerweise für social-Media genutzt werden kann findet hier Infos dazu.
Marke - Benutzung der Marke "Miele"
Abmahner: Miele & Cie.
Kosten: 2.729,50 EUR

Wiedermal eine Miele-Abmahnung - diesmal ging es um ein Angebot auf der Plattform Kaufland: Dabei wurde abgemahnt, dass die geschützte Bezeichnung Miele für Geschirrspülpulver in der Artikelbeschreibung genutzt wurde, ohne dass es sich um Originalware handelte. Zudem wurde die Ausnutzung der Wertschätzung der Marke vorgeworfen, da nach Eingabe in der plattformeigenen Suchmaschine dieses markenfremde Produkt angezeigt wurde.
Um solche Markenabmahnungen insbesondere bei Plattformangeboten zu vermeiden ist anzuraten:
- Eigene Listings und Keywords regelmäßig auf Markenbegriffe prüfen.
- Über Markenrecherche-Tools und Monitoring vermeiden, dass fremde Marken in eigenen Angeboten auftauchen.
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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