Für Mandanten: Rechtskonformer Muster-AV-Vertrag

Wer Datenverarbeitungen auf einen Dritten auslagert, muss mit diesem einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Mandanten stellen wir ein rechtssicheres Muster bereit.
Inhaltsverzeichnis
Auftragsverarbeitung? AV-Vertrag ist Pflicht
Wer eine Verarbeitung personenbezogener Daten im eigenen Interesse an einen Dritten zur Ausführung überträgt, betraut diesen mit einer "Auftragsverarbeitung".
Charakteristisch für eine solche ist, dass der eigentlich datenschutzrechtliche Verantwortliche eine ihm obliegende Verarbeitungstätigkeit nicht selbst durchführt, sondern "outsourced" und auf eine andere natürliche oder juristische Person auslagert.
Diese Person führt dann für den Verantwortlichen die Datenverarbeitung nach dessen Anweisungen und Vorgaben durch.
Um die Sicherheit der Verarbeitung im Auftrag zu schützen, verlangt die DSGVO in Art. 28 bei derartigen Auslagerungen den Abschluss eines "Auftragsverarbeitungsvertrags" („AV-Vertrags“) mit bestimmten Pflichtinhalten.
Enthalten sein müssen etwa Regelungen zu
- den betroffenen Daten
- den übertragenen Tätigkeiten
- den Vertraulichkeits- und Datensicherungsmaßnahmen
- den gegenseitigen Unterstützungspflichten
- den Vorkehrungen zur Datenlöschung nach Auftragsende
Der Abschluss eines solchen Auftragsverarbeitungsvertrags ist rechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der Übertragung einer Verarbeitungstätigkeit und der Vertrag muss auf Anfrage Datenschutzbehörden vorgelegt werden können.
Compliance-Fehler können schnell in Ordnungs- und Bußgeldverfahren münden.
Muster für Mandanten
Wir stellen unseren Schutzpaket-Mandanten ohne Zusatzkosten einen rechtskonformen Muster-AV-Vertrag zur Verfügung, der alle Anforderungen der DSGVO erfüllt.
Durch geringe Anpassungen personalisierbar, ist der Vertrag bewusst auftraggeberfreundlich (also zugunsten des Mandanten) formuliert und sieht so umfangreiche Kontrollrechte des Auftraggebers und Maßnahme- und Mitteilungspflichten des Auftragnehmers vor.
Der Muster-AV-Vertrag kann hier im Mandantenportal ohne Zusatzkosten bezogen werden.
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