Abmahnradar: Irreführende Werbung

Abmahnradar: Irreführende Werbung
4 min
Beitrag vom: 05.09.2025

Achtung bei der Bewerbung mit "alkoholfrei" und "Cannabis" bei Gin. Ausserdem abgemahnt: Der fehlende Warnhinweis bei Biozidprodukten, die unzulässige Songnutzung auf Tiktok und die Marke Inbus.

Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

Und nun die Abmahnungen der Woche:

Gin-Werbung - Alkoholfrei & Cannabis

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR

Hier ging es um die Werbung mit "Gin alkoholfrei". Ein Paradebeispiel für paradoxe Werbung. Denn die Bezeichnung „Gin“ darf rechtlich nur verwendet werden, wenn der Alkoholgehalt mindestens 37,5 % Vol beträgt. Zusätzlich fehlten auf der Produktseite das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration, was weitere Abmahnungsgründe darstellte.

Faustregel für die Onlinekennzeichnung: Orientieren Sie sich an der Produktverpackung! Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Onlinekennzeichnung.

Zudem wurde die Bewerbung mit "Cannabis Gin" abgemahnt. Vorwurf: Nach dem Konsumcannabisgesetz ergibt sich ein allgemeines Werbeverbot für Cannabis. Und selbst wenn hier tatsächlich kein Cannabis im Rechtssinne vorlag, sondern nur ein Aroma, so würde der Verbraucher mit so einer Werbung in die Irre geführt.

Zum Thema Handel mit Cannabis klären wir in diesem Beitrag auf.

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Biozid-Produkte - Fehlender Warnhinweis

Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 238,00 EUR

Abmahnungen wegen fehlender Biozid-Hinweise sind nichts Neues – aktuell betroffen waren Reinigungs- und Desinfektionsmittel, bei denen folgender Warnhinweis fehlte:

„Biozid-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.“

Wichtig: Der Hinweis muss gut lesbar und deutlich von der eigentlichen Werbung abgesetzt sein. Dabei kann der Begriff „Biozidprodukte“ auch durch eine klare Bezeichnung der beworbenen Produktart ersetzt werden.

Der Warnhinweis ist nicht nur im eigenen Onlineshop erforderlich, sondern auch bei Angeboten auf Plattformen wie Amazon.de oder eBay.de.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zu diesem Abmahnthema.

Irreführende Werbung - Ultraschallzahnbürste

Abmahner: vgu - Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 270,00 EUR

In diesem Fall ging es um die Werbung für eine elektrische Zahnbürste mit dem Slogan: „Ultraschallzahnbürste“.
Der Haken: Laut Vorwurf handelt es sich gar nicht um eine echte Ultraschallreinigung, sondern lediglich um eine herkömmliche mechanische Putztechnik.
Das Problem: Wird ein Produkt mit Eigenschaften beworben, die es objektiv nicht besitzt, kann das schnell als irreführende Werbung gelten – und damit abmahnfähig sein.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Beitrag .

Urheberrecht I - unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: Michael Geiss
Kosten: n.n. zzgl. Schadensersatz

Ein Fotograf hat selbst abgemahnt, weil seine Produktfotos ohne Urhebernennung genutzt wurden. Solche Urheberrechtsabmahnungen können Unterlassung, Auskunftspflicht, Schadensersatz und Kostenerstattung nach sich ziehen – je nach Bildanzahl und Nutzungsdauer schnell ein erheblicher Betrag. Wichtig: Der bloße Bezug der Ware vom Hersteller berechtigt nicht zur Nutzung der Bilder. Für jede Verwendung ist stets eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung erforderlich.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Wir stellen unseren Mandanten hier ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text zur Verfügung.

Urheberrecht II - unberechtigte Nutzung Tonaufnahmen

Abmahner: soundguardian GmbH
Kosten: 3.050,00 EUR

Ein Song wurde auf TikTok und Instagram unberechtigt für gewerbliche Werbung genutzt. Wichtig zu wissen: Nicht nur Text- und Bildmaterial, auch Musik kann urheberrechtlich geschützt sein. In diesem Fall ging es zunächst um eine Berechtigungsanfrage, die einer Abmahnung in der Regel vorausgeht. Rechtlich bedeutet eine solche Verletzung: Anspruch auf Unterlassung der rechtsverletzenden Nutzung (Abgabe einer Unterlassungserklärung), Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Wer Musik in der Werbung einsetzen möchte, sollte daher immer vorher eine schriftliche Nutzungserlaubnis einholen oder sich an die lizenzfreie Musik, die diesen Plattformbetreibern zur Verfügung steht, halten.

Wer wissen will wie Songs zulässigerweise für social-Media genutzt werden kann findet hier Infos dazu.

Marke - "Inbus"

Abmahner: INBUS IP GmbH
Kosten: 2.123,08 EUR

Die Inbus-Abmahnung ist zurück - und das gleich mehrfach: „Inbus“ ist eine geschützte Marke – auch wenn der Begriff im Alltag oft als Synonym für den Innensechskantschlüssel genutzt wird. Wer ihn für nicht-originale Produkte verwendet, riskiert eine kostenintensive Abmahnung. In einem Fall ging es dabei übrigens nur um die Verwendung der geschützten Bezeichnung als Begriff in der website-internen Suchmaschine - auch das kann schon als markenmäßige Verwendung und damit Markenverletzung gesehen werden.

Praxis-Tipps:

  • Statt „Inbus-Schlüssel“ besser „Innensechskantschlüssel“ schreiben.
  • Nur bei Originalprodukten „Inbus®“ verwenden.

Da Abmahnungen inzwischen über Kanzleien laufen, sind die Kosten deutlich höher als früher.

Die Markenabmahnung von angeblichen Gattungsbegriffen ist weit verbreitet - siehe diesen Beitrag dazu.

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: FAMILY STOCK / shutterstock.com

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