Abmahnung im Markenrecht – was Sie wissen sollten

Abmahnung im Markenrecht – was Sie wissen sollten
5 min
Beitrag vom: 11.09.2025

Markenabmahnungen liegen im Trend. Und wegen der hohen Abmahnkosten steht der Abgemahnte mächtig unter Druck. Wir zeigen auf, was es mit Markenabmahnungen auf sich hat und geben hilfreiche Tipps.

Wann droht eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung?

Eine Abmahnung kann erfolgen, wenn Sie ein Zeichen verwenden, das bereits als Marke geschützt ist und dadurch in die Rechte des Inhabers eingreifen.

Der Aufbau und die Pflege einer Marke erfordern erhebliche Investitionen. Deshalb liegt es im Interesse des Markeninhabers, die Nutzung durch Dritte ohne Genehmigung zu unterbinden. Wird eine Marke unerlaubt gewerblich genutzt, kann der Inhaber auf Unterlassung bestehen und dies zunächst außergerichtlich durch eine Abmahnung durchsetzen. Ziel ist es, den Rechtsverstoß zu stoppen und ein Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.

Typische Abmahngründe sind zum Beispiel:

  • Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens in derselben Branche,
  • Werbung mit einer fremden Marke ohne Zustimmung,
  • Rufausbeutung oder Verwässerung einer bekannten Marke,
  • Anmeldung einer neuen Marke, die einer geschützten Marke ähnelt,
  • Registrierung einer Domain, die mit einer geschützten Marke kollidiert.

Wichtig: Auch eine unbewusste Markenverletzung – etwa weil Sie nicht wussten, dass eine Marke registriert ist – kann zu einer Abmahnung führen.

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Wann ist eine Abmahnung berechtigt oder unberechtigt?

Eine Abmahnung ist nur dann zulässig, wenn der Absender tatsächlich über gültige Markenrechte verfügt und diese Marke im geschäftlichen Kontext verwendet wird, also zur Kennzeichnung oder Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen dient. Rein private oder dekorative Nutzung fällt nicht darunter. Entscheidend ist zudem, dass eine Verwechslungsgefahr mit der geschützten Marke besteht, die Waren oder Dienstleistungen in denselben oder ähnlichen Klassen angeboten werden und die Marke gegebenenfalls bekannt genug ist, um einen erhöhten Schutz zu genießen. Fehlen diese Voraussetzungen, ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt.

Eine Abmahnung ist unter anderem unberechtigt, wenn der Absender keine tatsächlichen Markenrechte an der betreffenden Marke hat oder die Marke fehlerhaft bzw. missbräuchlich registriert wurde. Auch eine korrekt eingetragene Marke schützt nicht automatisch – wurde sie nach der Eintragung über fünf Jahre nicht aktiv genutzt, kann sie verfallen. In diesem Fall existieren keine wirksamen Rechte mehr, auf die sich der Abmahner stützen könnte, und eine Abmahnung wäre rechtlich nicht berechtigt.

Aber Achtung: In dem Fall muss erstmal die Marke auf Antrag beseitigt werden - bis dahin gilt die Registerlage. Die Marke müsste also parallel zur Abmahnung angegriffen werden.

Praxisbeispiele:

  • Modebranche: Sie verkaufen Kleidung unter dem Namen „Adibas“. Da dies der bekannten Marke „Adidas“ stark ähnelt und in derselben Branche liegt, wäre eine Abmahnung berechtigt.
  • Domainnamen: Sie registrieren „apple-shop.de“, ohne mit Apple in einer geschäftlichen Verbindung zu stehen. Hier liegt eine Markenrechtsverletzung nahe.
  • Google Ads: Sie schalten eine Anzeige für Ihre Software und buchen das Keyword „Microsoft Word“ und stellen es in der Anzeige dar. Auch das kann eine Markenverletzung sein.
  • Keine gewerbliche Nutzung: Sie drucken privat ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Nike“ für den Eigengebrauch. Da keine gewerbliche Nutzung vorliegt, wäre eine Abmahnung wohl unberechtigt.

Welche Forderungen enthält eine Abmahnung?

In einer Abmahnung können unterschiedliche Ansprüche erhoben werden:

  • Unterlassung: Der Abgemahnte soll die Markenverletzung sofort einstellen und sich strafbewehrt verpflichten, sie künftig zu unterlassen.
  • Auskunft: Angaben zu Lieferanten, Kunden oder Verkaufszahlen können verlangt werden. Sogar Rechnungen müssten vorgelegt werden.
  • Beseitigung/Vernichtung: Unerlaubt gekennzeichnete Produkte, Werbematerialien oder Domains müssen entfernt oder vernichtet werden.
  • Kostenerstattung: Für eine berechtigte Abmahnung sind dem Abmahner die Kosten zu erstatten - wegen der hohen Gegenstandswerte im Markenrecht sind diese regelmäßig hoch.
  • Schadensersatz: Dem Markeninhaber ist der Schaden zu ersetzen, meist ist dabei der erzielte Gewinn herauszugeben oder es wird eine Lizenz fingiert

Checkliste: Verhalten im Abmahnfall

Wer eine markenrechtliche Abmahnung erhält, sollte das Schreiben ernst nehmen. Ignorieren führt meist zu höheren Kosten oder gerichtlichen Schritten.

Do’s

  • Schreiben sorgfältig lesen und Forderungen nachvollziehen
  • Fristen einhalten oder Verlängerung beantragen
  • Markenregister prüfen (DPMA, EUIPO, WIPO)
  • Anwalt einschalten, bevor Sie reagieren
  • Unterlassungserklärung nur nach Prüfung unterschreiben
  • Beweise sichern

Don’ts

  • Ignorieren des Schreibens
  • Unüberlegt zahlen oder vorschnell unterschreiben
  • Unnötige Panik oder überhastete Änderungen am Geschäftsmodell
  • Eigenmächtige Schritte ohne rechtliche Prüfung

Wie gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen?

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, müssen Sie den Ansprüchen nicht nachkommen. Dennoch sollten Sie reagieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem ist zu überlegen, ob dann eigene Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Fazit: So reagieren Sie richtig auf eine Marken-Abmahnung

Eine Abmahnung im Markenrecht kann teuer und unangenehm sein – sie ist aber kein Grund, in Panik zu verfallen. Entscheidend ist, dass Sie strukturiert vorgehen:

Ihr 3-Schritte-Plan:

Ruhe bewahren & Frist prüfen

  • Notieren Sie sich sofort die gesetzte Frist (oft nur 7–14 Tage).
  • Ignorieren Sie das Schreiben nicht – sonst drohen gerichtliche Schritte.

Abmahnung überprüfen lassen

  • Prüfen Sie: Ist die Marke tatsächlich eingetragen? Liegt wirklich eine Verwechslungsgefahr vor?
  • Lassen Sie die Unterlagen durch einen spezialisierten Anwalt checken – so vermeiden Sie, dass Sie zu viel versprechen oder zahlen.

Richtig reagieren

  • Geben Sie eine Unterlassungserklärung nur nach Prüfung ab (ggf. in angepasster Form).
  • Zahlen Sie Schadensersatz oder Kosten erst, wenn klar ist, dass die Abmahnung berechtigt ist.

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Bildquelle: Toey Andante / shutterstock.com

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