Auftragsverarbeitung
Outsourcing im Online-Shop: Wann müssen AV-Verträge geschlossen werden?
Verarbeiten externe Dienste im Shop für den Shopbetreiber Daten, liegt schnell eine Auftragsverarbeitung nach DSGVO mit speziellen Pflichten nah. Doch längst nicht jede Datenauslagerung ist auch eine Aufragsverarbeitung. Wir ordnen typische Fallkonstellationen ein.
11 min 6DSGVO-Mustervertrag für die Auftragsverarbeitung in Kürze im Mandantenportal verfügbar
Ruft für die meisten Händler schon die Erwähnung der offiziellen deutschen Kurzbezeichnung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kurz vor Ende der amtlichen Übergangsfrist emotionale Turbulenzen hervor, so läuft es selbigen bei dem Begriff der „Auftragsverarbeitung“ sogar kalt den Rücken herunter. Kein anderes rechtliches Konstrukt des neuen Datenschutzrechts ist in den letzten Monaten kontroverser diskutiert, kein anderes ob seines Anwendungsbereichs und seiner Voraussetzungen unpräziser ausgestaltet worden.
3 minAuftrags(daten)verarbeitung und Steuerdaten: Benötigen Shop-Betreiber mit ihrem Steuerberater einen Vertrag zur Auftrags(daten)verarbeitung?
Bei der Erstellung von Buchhaltung, Jahresabschluss & Co. greifen viele Shop-Betreiber gerne auf die Expertise eines erfahrenen Steuerberaters zurück. Woran viele dabei nicht denken: Die Auslagerung sensibler Steuerdaten an externe Steuerberater könnte eine sogenannte Auftragsverarbeitungdarstellen – und für diese muss ein spezieller Vertrag mit einer ganzen Palette an Pflichtinhalten abgeschlossen werden. Ob das Auslagern von Steuerdaten an den Steuerberater tatsächlich eine – nach bisheriger Rechtslage und nach der DSGVO – Auftragsverarbeitung ist, erfahren Sie im Folgenden.
6 min 2DSGVO: In welchen Fällen muss der Online-Händler künftig einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abschließen?
Wenn der Online-Händler einen Dienstleister beauftragt, für ihn personenbezogene Daten zu verarbeiten, dann muss er nach der künftigen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) mit diesem Dienstleister einen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag muss bestimmten Anforderungen genügen. Er muss die Aufsichtsbehörden auf Anforderung über einen solchen Vertrag unterrichten. Auch der Auftragsverarbeiter muss ein Verzeichnis über seine Verarbeitungstätigkeiten führen. Die Auftragsverarbeitung führt also zu einer Vielzahl von Pflichten. Umso wichtiger ist die Frage, in welchen Fällen denn nun eine Auftragsverarbeitung vorliegt. Sind z.B. Transport- und Bezahldienstleister, die die meisten Online-Händler einschalten, sogenannte Auftragsverarbeiter, mit denen der Online-Händler einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen muss?
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