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Persönlichkeitsrecht

Entschädigung: nach Videoüberwachung

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 € verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte.

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Abmahnung: Wegen Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile im Internet

Wer im Internet ungeschwärzte Urteile veröffentlicht und dadurch die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft, kann abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Das entschied das OLG Hamm bereits im Frühjahr 2008.

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BGH: Ungenehmigtes Fotografieren in den Geschäftsräumen eines Mitbewerbers kann zulässig sein

Die Anfertigung eines Fotos innerhalb der Geschäftsräume des Verletzers ist für den Fall nicht unlauter, dass ein Wettbewerbsverstoß ausschließlich durch Fotoaufnahmen hinreichend bestimmt dargelegt und bewiesen werden kann und ein überwiegendes Interesse des Geschäftsinhabers an der Vermeidung einer möglichen Betriebsstörung nicht besteht, insbesondere die (konkrete) Gefahr einer erheblichen Belästigung nicht gegeben ist.

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Wie kann man sich gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet wehren?

Zur Zeit werden der IT-Recht-Kanzlei vermehrt Fälle zugetragen, in denen Personen über das Internet in ihrer persönlichen Ehre verletzt werden. Die geschilderten Verletzungshandlungen reichen von verbalen Beleidigungen bis hin zu kompromittierenden Fotos oder Filmstreifen, die ohne Wissen des Opfers im Internet veröffentlicht werden. Häufig stecken hinter solchen Attacken Menschen aus dem näheren privaten oder geschäftlichen Umfeld des Opfers, wie beispielsweise der eifersüchtige Expartner oder ein übereifriger Konkurrent.

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