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Amazon

Der Amazon-Marketplace und die Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Amazon Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten. Welche rechtlichen Stolperfallen es aktuell gibt und wie Sie diese (sofern möglich) umschiffen können, können Sie dem nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei entnehmen.

AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung richtig bei Amazon Marketplace einbinden!

Hinweis vorab: die nachstehenden Anleitungen können leider nur in Amazon-Accounts umgesetzt werden, die nach einer grundlegenden Umgestaltung durch die Plattform seit dem Jahr 2012 eröffnet wurden. Ältere Account-Typen verfügen über weniger umfangreiche Möglichkeiten zur Einbettung rechtlicher Informationen. Bei derlei Konten ist in eingeschränktem Umfang eine Hinterlegung unter „Einstellungen“ → „Shopeinstellungen“ möglich.

1.) Amazon-AGB und Verbraucherinformationen korrekt einstellen

Zwar besteht keine gesetzliche Verpflichtung zum Bereithalten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - allerdings sind solche zwingend zu empfehlen, da sie dem Verwender eine eigene rechtliche Ausgestaltung seiner Verträge ermöglichen, an deren Stelle anderenfalls – mit etwaig nachteiligen Abweichungen – die einschlägigen gesetzlichen Regelungen treten. Mit den AGB nicht zu verwechseln sind spezifische Verbraucher- bzw. Kundeninformationen, die im Fernabsatz, also vor allem im Online-Handel, nach §312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a §1 Abs. 1 EGBGB stets zur Verfügung gestellt werden müssen.

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Insbesondere müssen demnach Angaben über die Art und Weise des Zustandekommens des Vertrags und preisliche Informationen bereitgehalten werden.
In der Praxis ist es usus, derlei Pflichthinweise zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuführen.

Zur Einbettung Ihrer AGB und Kundeninformationen wählen Sie auf der Startseite ihres Verkäuferprofils zunächst in der Schaltfläche „Einstellungen“ den Punkt „Ihre Informationen und Richtlinien“ aus:

Amazon Einbindung 1

Sodann öffnet sich eine neue Seite, die Personalisierungen Ihres Profils mit Blick auf verschiedene rechtliche Hinweise ermöglicht. Für die Einbindung allgemeiner Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen ist indes keine eigene Rubrik vorgesehen, so dass auf die von Amazon bereitgestellte Option der benutzerdefinierten Zusatzinformationen zurückgegriffen werden muss. Klicken Sie hierfür auf „ Benutzerdefinierte Hilfeseiten“:

Amazon Einbindung 2

Sie werden zu einer Eingabemaske weitergeleitet, in die Sie nun Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitsamt der Verbraucherinformationen hineinkopieren können. Zudem sind darstellerische Anpassungen der Textform, -art und – größe möglich.

Wählen Sie als Bezeichnung der „Hilfeseite“ den Titel „Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen“, um eindeutig zu signalisieren, welche personalisierten Informationen sie mit der Hilfsseite anzugeben gedenken. In der darunter befindlichen Maske, in der nun die vollständigen Inhalte eingetragen werden können, rät es sich, die Überschrift noch einmal zu wiederholen:

Amazon Einbindung 3

Klicken Sie nach erfolgtem Einfügen der Rechtstexte auf „Speichern“. War der Vorgang erfolgreich, erhalten Sie auf einer sich öffnenden Seite die Information, dass die Inhalte binnen 24 Stunden offiziell in Ihren Amazon-Auftritt integriert werden. Zu sehen sollte ein *Feld sein, das den Titel ihrer personalisierten Hilfsseite nebst der Zahl „1“ ausweist:

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2.) Impressum auf Amazon Marketplace richtig darstellen

Die geschäftsmäßige Nutzung eines Telemediendienstes, so auch einer Online-Verkaufsplattform, setzt nach §5 TMG die Angabe von spezifischen Identitäts- und Kontaktinformationen (Impressum) voraus, mittels derer potenzielle Kunden zur Kontaktaufnahme befähigt werden. Das Impressum ist leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig abrufbar zu halten.

Zum Einfügen eines Impressums ist erneut der Aufruf des Reiters „Ihre Informationen und Richtlinien“ unter der Schaltfläche „Einstellungen“ erforderlich. Wählen Sie sodann auf der nachgelagerten Seite die Rubrik „Impressum & Info zum Verkäufer“ aus:

Amazon Einbindung 5

Es öffnet sich eine Eingabemaske, in welche Sie Ihr vollständiges Impressum eintragen können. Aufgrund des Deutlichkeitserfordernisses ist wichtig, dass innerhalb des Eingabefeldes die Überschrift „Impressum“ gewählt wird:

Amazon Einbindung 6

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass nach dem seit dem 09.01.2016 geltenden Pflichtenprogramm der ODR-EU-Verordnung Nr. 524/2013 jeder Unternehmer, der seine Waren (auch) an Verbraucher verkauft, zwingend auf die Website der EU-Online-Streitbeilegungsplattform zu verweisen hat. Diese Pflicht erschöpft sich nicht in unternehmenseigenen Websites, sondern gilt in gleichem Umfang auch für Verkaufsplattformen.

Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei ist die Verlinkung am besten unterhalb der Impressumsangaben darzustellen. Dabei ist allerdings nicht erforderlich ist, dass die URL dem Verbraucher als klickbarer Link angezeigt wird.

Stellen Sie ihren Angaben zur Anbieterkennzeichnung in der Amazon-Impressumsrubrik bitte folgenden Text nach:

„Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr“

Klicken Sie nach Eingabe aller relevanten Angaben abschließend auf „Speichern“.

3.) Amazon-Datenschutzerklärung ordnungsgemäß veröffentlichen

Jeder Online-Shop, mithin auch ein personalisiertes Verkäuferprofil oder ein eigener Shop-Auftritt auf einer Verkaufsplattform, erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten. Dies geschieht bereits durch den Besuch von Nutzern im Shop und anschließend vor allem durch das Verarbeiten der Kunden- und Bestelldaten. Werden derlei Daten erhoben und verarbeitet, ist nach § 13 TMG eine Unterrichtung über den Umfang der Datenerhebung sowie die Zwecke und Maßnahmen der Verarbeitung erforderlich. Gegebenenfalls kann, insbesondere bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, eine Einwilligung des Nutzers erforderlich sein.

Die notwendigen Bestimmungen zum Datenschutzrecht sind in den AGB der IT-Recht Kanzlei für Amazon unter dem Punkt B. (Informationen zum Datenschutz) integriert – wir raten aber an, zusätzlich diese „Informationen zum Datenschutz“ unter dem Reiter „Datenschutz & Sicherheit“ zu hinterlegen – hierzu kopieren Sie bitte den entsprechenden Text aus den AGB und entfernen zuvor die ggf. von Amazon unter dem Reiter „Datenschutz & Sicherheit“ hinterlegten Inhalte.

Zur Einbettung Ihrer Datenschutzerklärung wählen Sie unter der Rubrik „Ihre Informationen und Richtlinien“ in den Einstellungen den Reiter „Datenschutzrichtlinie“ aus:

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In der sich öffnenden Maske können Sie nun Ihre Datenschutzbestimmungen für Ihren Amazon-Auftritt hinterlegen. Wählen Sie dafür als Überschrift die Bezeichnung „Datenschutzerklärung“:

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Klicken Sie abschließend auf „Speichern“.

4.) Amazon-Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular richtig platzieren

Im Online-Handel mit Waren als klassischer Fall des Fernabsatzes steht dem privaten Kunden regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, über das der Händler nach Maßgabe des § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB unterrichten muss. Seit dem 13.06.2014 ist neben der stets erforderlichen Widerrufsbelehrung zudem die Bereitstellung eines Muster-Widerrufsformulars (Art. 246a §1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB) gesetzlich vorgeschrieben.

Um Ihre Widerrufsbelehrung nebst dem Widerrufsformular in Ihren Amazon-Auftritt zu integrieren, nutzen Sie in den Einstellungen erneut die Sparte „Ihre Informationen und Richtlinien“. Wählen Sie sodann die Rubrik „Widerrufsrecht“ aus:

Amazon Einbindung 9

In die sich öffnende Maske können Sie nun Ihre Widerrufsbelehrung (zu empfehlen ist die „Copy&Paste“-Funktion) mitsamt dem Muster einfügen. Sollten Sie kein eigenes Musterformular besitzen, ist die Verwendung der gesetzlichen Vorlage aus Art. 246a EGBGB Anlage 2 nach vorheriger Individualisierung der Textbausteine möglich. Wir empfehlen, die Überschrift „Widerrufsrecht für Verbraucher“ trotz der von amazon vorgesehenen Rubrikbezeichnung erneut in der Maske einzutragen.

Amazon Eindingung 10

Sollten Sie einen kostenlosen Rückversand anbieten, kann unterhalb der Belehrung ein für den Kunden druckbares Rücksendeetikett als Datei hochgeladen werden. Speichern Sie Ihre Eingabe(n) abschließend.

Hinweis: Amazon verlangt von Händlern, die den Amazon Marketplace nutzen, dass diese dem Verbraucher ein mindestens gleichwertiges Rückgaberecht einräumen, wie Amazon selbst. Amazon räumt Verbrauchern neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht zusätzlich ein vertragliches Rückgaberecht von 30 Tagen ein. Daher sollten Sie bei Amazon Marketplace ausschließlich eine Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von (mindestens) 30 Tagen verwenden.

5.) Preise mit Mehrwertsteuer (preissteuerliche Informationen)

Aus Gründen der Preisklarheit hat der an Verbraucher verkaufende gewerbliche Händler nach §1 Abs. 2 Nr. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) darauf hinzuweisen, dass alle Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthalten.

Diesem Erfordernis kann dadurch Rechnung getragen werden, dass in jedem Angebot die Preisangabe mit dem Zusatz „inkl. MwSt.“ versehen wird. Erfahrungsgemäß verhalten sich Händler diesbezüglich jedoch gerade auf externen Verkaufsplattformen nachlässig und gehen so ein hohes Abmahnrisiko ein.

Obwohl auf die individuelle Mehrwertsteuerausweisung bei jeder angebotsspezifischen Preisangabe nicht verzichtet werden sollte, empfiehlt es sich zur Absicherung, den Einbezug der Mehrwertsteuer universell sichtbar zu machen.

Dies kann dadurch geschehen, dass der Benutzername, den der Händler für seinen Amazon-Auftritt wählt, um den Zusatz „Preise inkl. MwSt.“ erweitert wird.
So ist gewährleistet, dass in jedem Fall für jedes Angebot (nämlich innerhalb der Anzeige des Nutzernamens) der Hinweis erfolgt, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Preisangabe enthalten ist.

Wählen Sie hierzu unter der Schaltfläche „Einstellungen“ (oben rechts auf der Profilseite) die Rubrik „Informationen zum Verkäuferkonto“ aus.

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Sodann öffnet sich eine Kontoübersicht mit verschiedenen modifizierbaren Informationen zu Ihren Benutzerdaten und einer Zusammenfassung Ihres Kontostatus. Um den Mehrwertsteuerhinweis Ihrem Namen beifügen zu können, ist zunächst ein Klick auf die Schaltfläche „Ihr Verkäuferprofil“ oben links neben der Willkommensmeldung erforderlich.

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Im Folgenden werden Ihre Verkäuferinformationen tabellarisch der jeweiligen Amazon-Domain verschiedener Mitgliedsstaaten (amazon.co.uk., amazon.de, amazon.es etc.) zugeordnet. Wählen Sie den Abschnitt „Verkäuferinformationen - amazon.de“ aus und klicken Sie auf das „Bearbeiten“-Feld auf der gegenüberliegenden Seite.

Nun erscheinen Ihre hinterlegten Informationen im Bearbeitungsmodus. Um Ihren Nutzernamen ändern zu können, ist zunächst ein Häkchen rechts neben dem Eingabefeld zu setzen. Fügen Sie daraufhin hinter Ihren Benutzernamen eine Leerzeile und die Formulierung „Preise inkl. MwSt.“ ein.

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Klicken Sie abschließend auf „Absenden“.

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