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Drogerieartikel

Der Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt den strengen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung Nr. 665/2013 und das allgemeine Wettbewerbsrecht , ergeben sich für den Verkauf von Kosmetika nicht nur wesentliche Pflichten für Hersteller. Vielmehr haben auch Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten. In diesem Leitfaden hat die IT-Recht Kanzlei die wesentlichen kosmetikrechtlichen Pflichten von Herstellern und (Online)-Händlern zusammengetragen.

Kosmetikprodukte rechtssicher verkaufen

Der Verkauf von Kosmetikprodukten unterliegt strengen Anforderungen. Ergänzt durch die Kosmetik-Werbeverordnung und das allgemeine Wettbewerbsrecht, haben Händler im Fernabsatz mit Kosmetikprodukten besondere Voraussetzungen zu beachten.

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