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Versandkosten

„Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart“: Nicht abmahnbarer Bagatellverstoß

Eine AGB-Klausel, nach der Versandkosten ins Ausland individuell vereinbart werden sollen, verstößt zwar gegen das Gebot der Preisklarheit, stellt jedoch nur eine Bagatelle dar – so das OLG Frankfurt a.M.. Der lautere Wettbewerb werde hierdurch nicht spürbar beeinträchtigt, sodass eine Abmahnung in dieser Sache nicht gerechtfertigt sei (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.07.2011, Az. 6 W 55/11).

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Onlineshops: Versandkostenangaben auch für das Ausland zwingend erforderlich

Nach einem Beschluss des OLG Hamm (Az. 44 O 186/06, 28.03.2007) haben Onlinehändler nun auch für das außereuropäische Ausland, in welches sie Waren exportieren, anzugeben, in welcher Höhe hierfür Versandkosten anfallen. Sind die Händler dazu nicht in der Lage, seien zumindest die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann, (vgl. § 1 II S. 2 PAngV).

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Unzulässig: Erstmalige Nennung der Versandkosten in über Link erreichbaren AGB

Onlineshop-Betreiber haben es wahrlich nicht leicht. Ihre Plattformen sind ein Tummelplatz für Juristen geworden, die in fast schon rabulistischer Weise die Shopinhalte zerpflücken. Nun sind die Versandkosten in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Tatsache ist, dass viele Angebote auf der Internetplattform eBay den Verbraucher nur unzureichend über die anfallenden Versandkosten aufklären.

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