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Abmahnradar

Abmahnradar: Warum die CE-Kennzeichnung so oft zu Abmahnungen führt

Abmahnradar: Warum die CE-Kennzeichnung so oft zu Abmahnungen führt
4 min
Beitrag vom: 21.11.2025

Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel – trotzdem führt dieser Mythos immer wieder zu Abmahnungen. Wer weiß, wie das Zeichen rechtlich einzustufen ist, kann solche Probleme vermeiden. Ausserdem: Fehlerhafte Grundpreise und die Marke Kniffel.

Top-Thema: CE-Kennzeichnung – Irreführende Werbung

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 270,00 EUR

Viele Händler werben mit Begriffen wie „CE-geprüft“, „CE-Zertifizierung“ oder „zertifiziert nach CE“. Dabei kommt es häufig zu Missverständnissen, die zu Abmahnungen führen können:

Wichtige Fakten:

  • CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel: Sie zeigt lediglich, dass ein Produkt die grundlegenden EU-Sicherheitsanforderungen erfüllt.
  • Herstellerselbsterklärung: Das CE-Zeichen wird in der Regel vom Hersteller selbst angebracht; eine unabhängige Prüfstelle ist nur bei bestimmten Produkten verpflichtend.
  • Irreführende Werbung vermeiden: Werblich hervorgehobene Begriffe wie „CE-geprüft“ oder „CE-zertifiziert“ können fälschlicherweise besondere Qualität oder Sicherheit suggerieren – das ist abmahnfähig.

Praxis-Tipps für Händler:

  • CE-Kennzeichnung korrekt verwenden: Nur bei Produkten, für die die CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Keine werbliche Hervorhebung: Formulierungen wie „geprüft“ oder „zertifiziert nach CE“ vermeiden.
  • CE nicht als Verkaufsargument nutzen: Das Zeichen dient ausschließlich der Konformitätsanzeige mit EU-Richtlinien, nicht als Qualitäts- oder Marketinginstrument.

Weitere Informationen zu diesem Abmahnthema finden Sie hier.

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Teuerste Abmahnung der Woche: Marke „Kniffel“

Abmahner: Schmidt Spiele GmbH
Kosten: 3.200,56 EUR

Die Marke „Kniffel“ ist geschützt. Eine Nutzung in Produktbeschreibungen für Fremdware ist grundsätzlich unzulässig.

Ausnahme für Zubehör oder kompatible Produkte:

  • Der Markenname darf unter einem Zusatz wie „passend für Kniffel“ oder „für Kniffel geeignet“ verwendet werden, um die Bestimmung des Produkts klar zu kennzeichnen.
  • Es muss deutlich erkennbar sein, dass es sich nicht um Originalware handelt. Formulierungen wie „kein Originalprodukt der Schmidt Spiele GmbH“ sind empfehlenswert.
  • Die Nutzung des Markennamens sollte so gering wie möglich erfolgen – nur soweit erforderlich, um den Bezug deutlich zu machen.
  • Es darf keine irreführende Werbung erfolgen, z. B. durch den Eindruck, dass das Zubehör von der Marke autorisiert oder zertifiziert ist.

Die Schmidt Spiele GmbH überwacht seit Jahren ihre Marken sehr genau; Abmahnungen bei bekannten Marken wie dieser können schnell mehrere tausend Euro kosten.

Die Markenabmahnung von angeblichen Gattungsbegriffen ist weit verbreitet – siehe diesen Beitrag dazu.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

Kompakt: Weitere Abmahnthemen

- Falscher Grundpreis – Verband Sozialer Wettbewerb e.V. - 357,00 EUR

  • Grundpreis pro Stück statt pro kg oder Liter angegeben.
  • Auf dieses Thema haben wir in diesem Beitrag hingewiesen.
  • Mandantentipp: Hier gibt es alles Wissenswerte zur Preisangabenverordnung.

- Unzulässige Werbemails / Datenauskunft – Ainovate GmbH - 688,12 EUR zzgl. Schadensersatz

  • Werbung per E-Mail ohne Zustimmung des Empfängers - gekoppelt mit einem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch.
  • Leitfaden für E-Mail-Werbung hier.
  • Muster für Datenauskunft

- TRX-Schlingentrainer – wettbewerblicher Leistungsschutz – JFXD TRX ACQ LLC - 3.077,60 EUR

  • Nachahmung von Produkten; entscheidend ist die „wettbewerbliche Eigenart“ des Originalproduktes.
  • Hier ein vergleichbarer Beitrag.

- Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 3.850,00 EUR

  • Trendabmahnung: Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
  • Hier gibt es Infos zur zulässigen Musiknutzung für social-Media.

- Unerlaubte Bildnutzung – Image Professionals GmbH, n.n.

  • Fehlende Urhebernennung bei unberechtigter Bildnutzung kann Schadensersatz verdoppeln.
  • Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
  • Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.

Service & weiterführende Tipps

Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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