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Markenrechtsstreitigkeiten - Markenrechtliche Streitigkeiten

Marke „Black Friday“ – Die Show ist vorbei

Viele Händler wollen mit "Black Friday"-Aktionen werben und so das Weihnachtsgeschäft einläuten. Die gute Nachricht: Das jahrelange Ärgernis der eingetragenen Wortmarke „Black Friday“ insbesondere für Online-Händler ist vorbei.

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„Biomarkt“ kann nicht als Marke geschützt werden

Immer wieder versuchen Anmelder, Begriffe als Marke schützen zu lassen, die allgemein beschreibender Teil der Alltagssprache sind. Manchmal klappt dies zunächst, siehe etwa „Black Friday“, meistens aber nicht, wie der aktuelle Fall „Biomarkt“ zeigt.

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Wann & wie: Die Nutzung fremder Marken

Viele Händler fragen sich irgendwann, wann und wie sie fremde Marken nutzen dürfen. Grundsätzlich gilt: Nur der Markeninhaber oder ein Berechtigter darf die Marke verwenden. Es gibt aber Ausnahmen – denn der Markenschutz gilt nicht absolut.

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Vorteil: Wort-/Bildmarke?

Bei einer Wort-/Bildmarke handelt es sich um ein geschütztes Zeichen, das sich aus einem Bild- und einem Wortbestandteil zusammensetzt. Was sich viele Markenneulinge in diesem Zusammenhang fragen: Was ist bei einer Wort-/&Bildmarke eigentlich alles geschützt?

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Black Friday: BGH bestätigt Teillöschung der Marke

Bald ist es wieder soweit: Black Friday steht an. Der BGH hat die Löschung der Marke für Werbe- und Handelsdienstleistungen mit Elektroartikeln bestätigt. Die Marke wird aus dem Register gelöscht – doch das letzte Kapitel ist noch nicht geschrieben.

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