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Abmahnradar

Abmahnradar: Der schmale Grad der korrekten Textilkennzeichnung

Abmahnradar: Der schmale Grad der korrekten Textilkennzeichnung
4 min
Beitrag vom: 28.11.2025

Fehlerhafte oder fehlende Materialangaben bei Textilien führen regelmäßig zu Abmahnungen – ein Thema, das fast jeden Händler betrifft. Außerdem im Fokus: die Werbung mit Herstellergarantie sowie die unberechtigte Nutzung von Bildern und Musik.

Top-Thema: Fehlerhafte Textilkennzeichnung

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR

Abgemahnt wurde die fehlende oder unvollständige Angabe zur Materialzusammensetzung von Textilien. Fehlerhafte Kennzeichnungen können zu Abmahnungen und empfindlichen Kosten führen – besonders für Händler von Bekleidung und Heimtextilien.

Die 3 wichtigsten Regeln für Händler von Textilien

  • Nur offizielle Faserbezeichnungen verwenden: Zulässig sind ausschließlich die Begriffe aus Anhang I der EU-Textilkennzeichnungsverordnung.
  • Keine Fantasie- oder Eigenbezeichnungen: Faserangaben dürfen nicht verändert, kombiniert oder als Eigenschaftsworte zweckentfremdet werden.
  • Keine Markennamen als Faserangabe: Bezeichnungen wie „Lycra“ ersetzen keine offizielle Faserbezeichnung. Sie dürfen nur zusätzlich zur korrekten Angabe verwendet werden und müssen direkt begleiten.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier einen ausführlichen Verkaufsratgeber für Textilien.

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Teuerste Abmahnung der Woche: Marke „Butterfly“

Abmahner: Tamasu Butterfly Europe GmbH
Kosten: 3.689,30 EUR

Die weltweit bekannte Sportmarke „Butterfly“ (insbesondere im Tischtennisbereich) geht gegen die Nutzung ihres Markenzeichens für Koffer, Taschen und Reisegepäck vor. Das abgemahnte Kofferset wurde jedoch unter dem Zeichen „Butterfly“ beworben, obwohl:

  • es sich nicht um Originalware handelt
  • keine Zustimmung der Markeninhaberin vorliegt
  • identische Waren betroffen sind (Koffer / Taschen)
  • der Markenname herkunftshinweisend benutzt wurde

Damit liegt ein Identitätsverstoß sowie ein Verstoß gegen das Unternehmenskennzeichenrecht vor.

Wichtig zu wissen:

  • Identische Zeichen + identische Waren = eindeutiger Markenverstoß
  • „Butterfly“ ist eine bekannte Sportmarke – daher greift zusätzlich der erweiterte Bekanntheitsschutz
  • Schon der Eindruck einer Herkunftszuordnung löst Unterlassungs- und Kostentragungspflichten aus

Folgen einer solchen Nutzung:

  • Unterlassungsanspruch mit strafbewehrter Erklärung
  • Umfassende Auskunftspflichten zu Herstellern, Vertriebswegen, Mengen und Umsätzen
  • Schadensersatz (meist Herausgabe des Gewinns)
  • Hohe Anwaltskosten von 3.689,30 EUR allein für die Abmahnung

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

Kompakt: Weitere Abmahnthemen

- Werbung Herstellergarantie – Michaela Maurer - keine Kosten

  • Wer mit dem Begriff „Garantie“ wirbt, muss zwingend die gesetzlichen Vorgaben beachten.
  • Mandanten der IT-Recht-Kanzlei finden hier Muster zur Werbung mit Herstellergarantie.

- Crunchcup – wettbewerblicher Leistungsschutz – Warimex Waren-Import Export Handels-GmbH - 3.200,56 EUR

  • Nachahmung von Produkten; entscheidend ist die „wettbewerbliche Eigenart“ des Originalproduktes.
  • Hier ein vergleichbarer Fall.

- Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 7.500,00 EUR

  • Trendabmahnung: Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
  • Hier gibt es Infos zur zulässigen Musiknutzung für social-Media.

- Unerlaubte Bildnutzung –PNGtree Graphic Design Limited - 1.000 EUR

  • keine klassische Abmahnung, lediglich Forderungsschreiben aus USA.
  • Fehlende Lizenz von genutztem Bild.
  • Mandantentipp: Hier gibt es ein Muster für Nutzungsverträge für Bild und Text.
  • Und hier gibt es einen guten Überblick zum Umgang mit Bilderklau-Abmahnungen.

- Fake-Abmahnung: Musiknutzung - Universal Music

  • Abmahnungen im Namen von Universal Music (UK) wegen unzulässiger Musiknutzung auf Social Media.
  • Angebliche Absender: Taft Stettinius & Hollister LLP oder Proskauer Rose LLP.
  • E-Mails stammen oft von privaten Absenderadressen, nicht von den Kanzleien.
  • Fazit: Sehr wahrscheinlich Fälschungen.

Service & Prävention

Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: vittaya pinpan / shutterstock.com

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