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Behördliches / Bürokratie / Verbote

Verbot von Radiogeräten ohne Digitalempfänger zum 21.12.2020

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist der klassische UKW-Empfang (Ultrakurzwellenempfang) für Radios inzwischen überholt und nicht mehr zeitgemäß. Neue Vorschriften des TKG untersagen daher künftig die Marktbereitstellung der meisten UKW-Radios.

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