Achtung beim Verkauf von Fanartikeln: Die Verwendung des Bundeswappens, Bundesadlers oder der Dienstflagge des Bundes auf Fanartikeln ist nicht gestattet
Nach § 124 Abs.1 OWiG ist es verboten, das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes zu benutzen. Ferner bestimmt § 124 Abs.2 OWiG, dass den genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen solche gleich stehen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Eine Zuwiderhandlung kann mitunter ein Bußgeld nach sich ziehen.
Hintergrund
Die Verwendung des Bundeswappens und des Bundesadlers ist den Behörden des Bundes bzw. amtlichen Zwecken vorbehalten. Ausnahmen von diesem Verbot bestehen nur für die Verwendung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zwecken. In allen sonstigen Fällen der Verwendung durch Firmen, Verbände, Vereine oder Private ist eine Genehmigung des Bundesverwaltungsamts notwendig.

Quelle: Anordnung über die deutschen Flaggen Anhang 1 Flaggen der Bundesrepublik Deutschland (Fundstelle: BGBl. I 1996, S. 1730)
Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers und des Bundeswappens auf Darstellungen aller Art und verfolgt Ordnungswidrigkeiten nach § 124 OWiG, soweit Hoheitszeichen bzw. diesen zum Verwechseln ähnliche Abbildungen (wie z.B. die "Bundeswappenflagge") unbefugt benutzt werden.
Für eigene Zwecke (z.B. kommerzieller oder geschäftlicher Natur) wird gegenüber nicht-amtlichen Stellen in ständiger Übung des Bundesverwaltungsamts eine Genehmigung nicht erteilt. Bei Vorstehendem ist nicht zu vernachlässigen, dass die Ordnungswidrigkeitenvorschrift auch für Landeswappen, Wappenteile eines Landes und Landesdienstflaggen gilt.
Es ist daher vor allem beim Verkauf von Fanartikeln besonders darauf zu achten, dass diese nicht die Wappen bzw. Wappenteile des Bundes oder des Landes oder deren Dienstflaggen beinhalten.
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BGBl. I 1996, S. 1730
Besucherkommentare
Kombination Bundesflagge + Bundeswappen wird geduldet
27.08.2010, 09:52 UhrKommentar von IT-Recht Kanzlei