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Jugendschutz

Achtung! Altersprüfung auch für Zubehör von E-Zigaretten

Achtung! Altersprüfung auch für Zubehör von E-Zigaretten
5 min
Beitrag vom: 21.11.2025

Der Schutzbereich des Jugendschutzgesetzes ist weit – wer beim Verkauf von bloßem Zubehör für E-Zigaretten keine Altersprüfung durchführt, handelt rechtswidrig.

Was war der Anlass für die Abmahnung?

Zwei Unternehmen vertrieben unter anderem auf der Handelsplattform Amazon Zubehör für elektronische Zigaretten. Die Abmahnerin führte eine Testbestellung des Artikels „Ersatzpod 4er Pack“ durch. Dabei handelte es sich um Pods für E-Zigaretten, die durch den Nutzer mit Liquid befüllt werden können.

Die Lieferung erfolgte ohne jede Form der Alterskontrolle. In den übermittelten Sendungsunterlagen und Zustellnachweisen fand sich kein Hinweis darauf, dass der Versanddienstleister eine Identitäts- oder Altersprüfung durchgeführt hat. Genau hierin sah die abmahnende Partei den Rechtsverstoß.

Nach Auffassung der Abmahnerin dürfen elektronische Zigaretten und auch deren Behältnisse gemäß § 10 Abs. 3 und 4 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) nicht im Versandhandel an Minderjährige abgegeben werden. Die Pflicht zur Altersverifikation sei zwingend und gelte auch beim Versand von Zubehörteilen, die für die Inbetriebnahme oder Nutzung eines E-Zigarettengeräts erforderlich sind.

Da die Verwendung des Pods das Dampfen erst ermöglicht, handelt es sich um ein zum bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendiges Element. Durch die fehlende Altersprüfung liege ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor, welcher zugleich als Wettbewerbsverstoß anzusehen sei.

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Rechtliche Bewertung des behaupteten Wettbewerbsverstoßes

Der zentrale Vorwurf der Abmahnung liegt in der Missachtung der gesetzlichen Pflicht zur Altersverifikation beim Online-Verkauf von E-Zigaretten-Zubehör.

Die Abmahnerin stützte ihre Unterlassungsforderung auf einen Verstoß gegen die Marktverhaltensregel des § 10 Abs. 3 und 4 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Nach dem JuSchG ist die Abgabe von E-Zigaretten und deren Behältnissen an Minderjährige untersagt.

Ein Verstoß Gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften ist dadurch eingetreten, dass E-Zigaretten-Zubehörartikel im Rahmen versandt worden sind, ohne dass eine geeignete Altersprüfung beim Empfang der Sendung stattfand. Diese zwingende Verpflichtung soll sicherstellen, dass die Ware ausschließlich an die bestellende, volljährige Personen gelangt.

Da die Vorschrift des JuSchG auch dazu bestimmt ist, die Interessen der Mitbewerber zu schützen, stellt die Nichteinhaltung der Altersprüfung im Versandhandel eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3a UWG dar.

Hinweisbeschluss des OLG Hamm zu Zubehör- und Ersatzteilen für E-Zigaretten

Für die rechtliche Einordnung besonders wichtig ist ein Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 02.03.2021 (Az. 4 U 105/20). Das Gericht setzte sich darin mit der Frage auseinander, ob Ersatz- und Zubehörteile von E-Zigaretten unter § 10 JuSchG zu fassen sind.

Das OLG Hamm äußerte in seinem Hinweisbeschluss die Auffassung, dass der Jugendschutz seine Schutzwirkung nur dann entfalten kann, wenn nicht nur E-Zigaretten selbst, sondern auch die zur Nutzung notwendigen Komponenten der Altersverifikationspflicht unterliegen.

Das Gericht stellte klar, dass es für Minderjährige keinen Unterschied macht, ob sie ein komplettes Gerät oder lediglich die Bauteile erwerben können, die eine Nutzung erst ermöglichen. Deshalb sei auch der Versand eines Tanks, Pods oder anderer wesentlicher Zubehörteile nur zulässig, wenn zuvor eine verlässliche Altersprüfung stattgefunden hat.

Mit diesem Hinweisbeschluss liegt eine gerichtliche Auslegung vor, die die Position der abmahnenden Partei stützt. Für Händler im E-Zigarettensegment bedeutet dies, dass der Hinweis „Es handelt sich nur um Zubehör“ in rechtlicher Hinsicht nicht geeignet ist, die Pflicht zur Alterskontrolle entfallen zu lassen.

Best Practice: Altersprüfung im Versandhandel

Notwendig beim Verkauf und Versand von E-Zigaretten-Produkten ist

  • einerseits die Verifikation der Volljährigkeit des Bestellers im Bestellprozess, die durch eine hinreichende Kontrolle sicherstellt, dass der konkrete Vertragspartner zur Bestellung aufgrund seines Alters überhaupt legitimiert ist (= Authentifizierungsfunktion), und
  • andererseits bei der Übergabe der Versandware, dass nur der konkret als Vertragspartner benannte Volljährige die Bestellung physisch entgegennimmt (= Identifizierungsfunktion).

Unsere Empfehlung ist eine 2-in-1-Verifikation durch das Versandunternehmen, welche sowohl die Authentifizierungsfunktion, als auch die Identifizierungsfunktion erfüllt.

Eine bloße Selbsterklärung des Kunden, das Anklicken eines Kontrollkästchens oder das Vertrauen auf die allgemeinen Richtlinien von Plattformen wie Amazon oder eBay reichen hierfür nicht aus. Zu beachten zudem, dass eine Zustellung an Bevollmächtigte unzulässig ist.

Kann das Alter des ausgewiesenen Empfängers nicht nachgewiesen werden oder ist dieser beim Zustellungsversuch nicht anzutreffen, darf keine Übergabe erfolgen.

Stattdessen ist das Paket dann zur persönlichen Abholung durch den ausgewiesenen Empfänger gegen Nachweis des Mindestalters in einem Paketshop aufzubewahren.

Abmahnung vermeiden durch professionelle Unterstützung im Jugendschutz

Die rechtssichere Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Vorgaben erfordert nicht nur Wissen, sondern auch eine konsequente organisatorische Umsetzung im laufenden Geschäftsbetrieb. Viele Händler unterschätzen, wie viele Stellen im Bestell- und Versandprozess für einen Verstoß gegen den Jugendschutz anfällig sein können.

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Learning für Händler

Die vorliegende Abmahnung macht deutlich, dass der Versand von E-Zigaretten-Zubehör ohne Altersprüfung ein rechtlich relevantes Risiko birgt. Die Pflicht zur Altersverifikation gilt nicht nur für die E-Zigaretten selbst, sondern auch für Ersatz- und Zubehörteile, die für die bestimmungsgemäße Verwendung erforderlich sind. Der Hinweisbeschluss des OLG Hamm bestätigt, dass das Jugendschutzgesetz an dieser Stelle weit auszulegen ist.

Online-Händler sollten sich bewusst machen, dass sie bei jedem Versandvorgang sicherstellen müssen, dass das Produkt nicht an Minderjährige gelangt. Eine funktionierende Altersprüfung ist daher unverzichtbar.

Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig

Auch wenn Abmahnungen oft mit sehr kurzen Fristen versehen sind: Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie die Unterlagen unverzüglich von einem spezialisierten Anwalt prüfen. In vielen Fällen sind hohe Zahlungsforderungen oder weitreichende Verpflichtungen enthalten – ein vorschnelles Handeln kann hier teure Folgen haben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig einseitig formuliert und sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Eine rechtliche Überprüfung ermöglicht es, den Inhalt zu entschärfen und das Risiko späterer Vertragsstrafen deutlich zu reduzieren.

Tipp: Nutzen Sie die langjährige Erfahrung der IT-Recht Kanzlei, die Unternehmen bundesweit in Abmahnverfahren berät und vertritt.

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Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: Leszek Glasner / shutterstock.com

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