Verkauf von Alkohol, Tabak
FAQ: Jugendschutzrechtliche Anforderungen an den Online-Verkauf von Alkoholika
Das Jugendschutzgesetz nimmt den Online-Handel bei der Abgabe von alkoholischen Getränken nicht explizit in die Pflicht. Längere Zeit war umstritten, ob im Online-Handel mit Alkoholika überhaupt jugendschutzrechtliche Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen sind. Im Jahr 2019 hat sich das LG Bochum als wohl erstes Gericht hierfür ausgesprochen und ist damit der bis dato zugrunde gelegten Rechtsprechung des LG Koblenz aus dem Jahr 2007 entgegengetreten. Wie Online-Händler beim Verkauf von Alkohol nun verfahren und welche jugendschutzrechtlichen Maßnahmen beim Versand und gegebenenfalls auch im Shop umgesetzt werden sollten, klären wir in unseren aktuellen FAQ.
Das Jugendschutzgesetz nimmt den Online-Handel bei der Abgabe von alkoholischen Getränken nicht explizit in die Pflicht. Längere Zeit war umstritten, ob im Online-Handel mit Alkoholika überhaupt jugendschutzrechtliche Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen sind. Im Jahr 2019 hat sich das LG Bochum als wohl erstes Gericht hierfür ausgesprochen und ist damit der bis dato zugrunde gelegten Rechtsprechung des LG Koblenz aus dem Jahr 2007 entgegengetreten. Wie Online-Händler beim Verkauf von Alkohol nun verfahren und welche jugendschutzrechtlichen Maßnahmen beim Versand und gegebenenfalls auch im Shop umgesetzt werden sollten, klären wir in unseren aktuellen FAQ.
Leitfaden zum rechtssicheren Verkauf von Wein über das Internet (Update)
Online-Händler haben beim Verkauf von Wein via Fernsabatz in rechtlicher Hinsicht einiges zu beachten. Die Rechtslage ist gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren zunehmend komplexer geworden - angefangen von der Pflicht zur Grundpreisangabe, der relativ neuen Pflicht zur Online-Kennzeichnung, bis hin zu den gesetzlichen Einschränkung für die Bewerbung von Wein. Die IT-Recht Kanzlei hat dies zum Anlass genommen, einen neuen Leitfaden zu erstellen, der sich allein mit den rechtlichen Besonderheiten beim Verkauf von Wein über das Internet beschäftigt.
Online-Händler haben beim Verkauf von Wein via Fernsabatz in rechtlicher Hinsicht einiges zu beachten. Die Rechtslage ist gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren zunehmend komplexer geworden - angefangen von der Pflicht zur Grundpreisangabe, der relativ neuen Pflicht zur Online-Kennzeichnung, bis hin zu den gesetzlichen Einschränkung für die Bewerbung von Wein. Die IT-Recht Kanzlei hat dies zum Anlass genommen, einen neuen Leitfaden zu erstellen, der sich allein mit den rechtlichen Besonderheiten beim Verkauf von Wein über das Internet beschäftigt.
Wichtige Neuerungen beim Weinverkauf: Pflicht zur Nährwert- und Zutaten-Angabe ab Dezember 2023
Ab dem 08.12.2023 gelten neue Gesetzesvorgaben in Bezug auf die Kennzeichnung von Weinen. Ab diesem Datum müssen in der Europäischen Union angebotene Weine Angaben zu den enthaltenen Inhaltsstoffen, Allergenen, Energie- und Nährwerten ausweisen. Diese Neuerungen betreffen nicht nur die Flaschenetiketten selbst, sondern auch die Darstellungen in Online-Shops und Preislisten. In unserem Beitrag informieren wir Sie ausführlich über die anstehenden Änderungen beim Weinverkauf.
Ab dem 08.12.2023 gelten neue Gesetzesvorgaben in Bezug auf die Kennzeichnung von Weinen. Ab diesem Datum müssen in der Europäischen Union angebotene Weine Angaben zu den enthaltenen Inhaltsstoffen, Allergenen, Energie- und Nährwerten ausweisen. Diese Neuerungen betreffen nicht nur die Flaschenetiketten selbst, sondern auch die Darstellungen in Online-Shops und Preislisten. In unserem Beitrag informieren wir Sie ausführlich über die anstehenden Änderungen beim Weinverkauf.
EuGH: Warnhinweis-Pflicht gilt auch für Abbildungen von Zigarettenschachteln
Mittlerweile dürfte sie jeder kennen: Die zahlreichen kaum zu übersehenden Warnhinweise auf Zigarettenschachteln. Diese reichen von Abbildungen verfaulter Zähne bis hin zu Warnhinweisen wie „Rauchen kann ihre ungeborenen Kinder töten“ und dient vor allem dem Gesundheitsschutz junger Menschen, indem diese vom Rauchen abschreckt werden sollen. In einem Vorlageverfahren hat der EuGH nun entschieden, dass solche Warnhinweise nicht nur auf den Zigarettenpackungen selbst, sondern bereits auf jeder Abbildung, die von Verbrauchern mit Zigaretten assoziiert werden können, angebracht werden müssen (Urt. v. 09.12.2021, Rechtssache C-370/20).
Mittlerweile dürfte sie jeder kennen: Die zahlreichen kaum zu übersehenden Warnhinweise auf Zigarettenschachteln. Diese reichen von Abbildungen verfaulter Zähne bis hin zu Warnhinweisen wie „Rauchen kann ihre ungeborenen Kinder töten“ und dient vor allem dem Gesundheitsschutz junger Menschen, indem diese vom Rauchen abschreckt werden sollen. In einem Vorlageverfahren hat der EuGH nun entschieden, dass solche Warnhinweise nicht nur auf den Zigarettenpackungen selbst, sondern bereits auf jeder Abbildung, die von Verbrauchern mit Zigaretten assoziiert werden können, angebracht werden müssen (Urt. v. 09.12.2021, Rechtssache C-370/20).
OLG Saarbrücken: Verweis auf Aktionsseite für E-Zigaretten verstößt gegen das Tabakwerbeverbot
Die Werbung für Tabakprodukte wird mit Augenmerk auf den Gesundheits- und Jugendschutz gesetzlich immer weiter eingeschränkt. Auch der Verweis per Hyperlink auf die Informationskampagne „E-ZIGARETTENLEBEN“ stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, wie das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 08.09.2021 (Az.: 1 U 68/20) entschieden hat. Danach verstößt diese Unterstützung der Informationskampagne gegen das Tabakwerbeverbot. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag.
Die Werbung für Tabakprodukte wird mit Augenmerk auf den Gesundheits- und Jugendschutz gesetzlich immer weiter eingeschränkt. Auch der Verweis per Hyperlink auf die Informationskampagne „E-ZIGARETTENLEBEN“ stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, wie das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 08.09.2021 (Az.: 1 U 68/20) entschieden hat. Danach verstößt diese Unterstützung der Informationskampagne gegen das Tabakwerbeverbot. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag.
OLG Frankfurt a.M.: Google-Ads-Anzeige für E-Zigarettenmarke verstößt nicht gegen Tabak-Werbeverbot
Um einer Ausbreitung des Tabakkonsums in der Bevölkerung entgegenzuwirken und einer Verharmlosung der bestehenden gesundheitlichen Risiken vorzubeugen, ist die Werbung für Tabakerzeugnisse, auch E-Zigaretten, gesetzlich streng reguliert. Auch die Werbung im Internet ist grundsätzlich untersagt. Mit einem nun bekannt gewordenen Urteil vom 07.11.2019 (Az.: 6 U 92/19) hat das OLG Frankfurt a.M. das Internet-Werbeverbot allerdings einschränkend ausgelegt und entschieden, dass die Werbung mit einer E-Zigarettenmarke in einer Google-Adwords-Anzeige keinen verboten Werbetatbestand erfülle. Lesen Sie nachfolgend mehr zur Entscheidung.
Um einer Ausbreitung des Tabakkonsums in der Bevölkerung entgegenzuwirken und einer Verharmlosung der bestehenden gesundheitlichen Risiken vorzubeugen, ist die Werbung für Tabakerzeugnisse, auch E-Zigaretten, gesetzlich streng reguliert. Auch die Werbung im Internet ist grundsätzlich untersagt. Mit einem nun bekannt gewordenen Urteil vom 07.11.2019 (Az.: 6 U 92/19) hat das OLG Frankfurt a.M. das Internet-Werbeverbot allerdings einschränkend ausgelegt und entschieden, dass die Werbung mit einer E-Zigarettenmarke in einer Google-Adwords-Anzeige keinen verboten Werbetatbestand erfülle. Lesen Sie nachfolgend mehr zur Entscheidung.
Verkauf von Hanfblütentee ist auch mit niedrigem THC-Gehalt strafbar
In dem Verfahren gegen die Betreiber der „Hanfbar“ in Braunschweig hat Landgericht Braunschweig beide Angeklagte wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Freiheitsstrafen mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt (Aktenzeichen 4 KLs 5/19).
In dem Verfahren gegen die Betreiber der „Hanfbar“ in Braunschweig hat Landgericht Braunschweig beide Angeklagte wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Freiheitsstrafen mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt (Aktenzeichen 4 KLs 5/19).
OLG Frankfurt a.M.: Für grenzüberschreitenden Fernabsatz mit Tabakerzeugnissen von/nach Deutschland genügt Registrierung in nur einem Bundesland
Nach dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) müssen Händler, die in der Europäischen Union grenzüberschreitend Tabakerzeugnisse online verkaufen wollen, unter anderem bei der „zuständigen“ Behörde des Ziellandes registriert sein. Diese Registrierungspflicht soll der Behörde die Prüfung dahingehend ermöglichen, ob der Händler ein standardgerechtes Altersverifikationssystem vorhält. Die in Deutschland hierfür zuständigen Behörden werden von jedem einzelnen Bundesland für das jeweilige Landesgebiet gestellt. Es existieren daher 16 Registrierungsbehörden. Das OLG Frankfurt a.M. entschied in seinem Urteil vom 07.11.2019 (Az. 6 U 61/19) nun, dass es genüge, bei nur einer Behörde in nur einem Bundesland registriert zu sein.
Nach dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) müssen Händler, die in der Europäischen Union grenzüberschreitend Tabakerzeugnisse online verkaufen wollen, unter anderem bei der „zuständigen“ Behörde des Ziellandes registriert sein. Diese Registrierungspflicht soll der Behörde die Prüfung dahingehend ermöglichen, ob der Händler ein standardgerechtes Altersverifikationssystem vorhält. Die in Deutschland hierfür zuständigen Behörden werden von jedem einzelnen Bundesland für das jeweilige Landesgebiet gestellt. Es existieren daher 16 Registrierungsbehörden. Das OLG Frankfurt a.M. entschied in seinem Urteil vom 07.11.2019 (Az. 6 U 61/19) nun, dass es genüge, bei nur einer Behörde in nur einem Bundesland registriert zu sein.
Landgericht Essen: „Genuss ohne Reue“ ist unzulässige Werbeaussage für E-Liquids
Der Verkauf von E-Zigaretten boomt. Sie gelten bei vielen Verbrauchern als weniger schädliche Alternative zur klassischen Zigarette. Inzwischen mehren sich jedoch medizinische Studien, die belegen wollen, dass auch das Rauchen von E-Zigaretten weitreichende gesundheitliche Folgen haben kann. Sind gesundheitsbezogene Aussagen in der Werbung ohnehin bereits ein rechtlich sensibles Feld, legt die Rechtsprechung hierbei für Tabak- und tabakähnliche Erzeugnisse noch verschärfte Maßstäbe an. In diesem Zusammenhang entschied kürzlich das LG Essen mit Urteil vom 25.10.2019 (Az. 41 O 13/19), dass der Slogan „Genuss ohne Reue“ zur Bewerbung von Liquids für E-Zigaretten den Tatbestand der Irreführung erfüllt.
Der Verkauf von E-Zigaretten boomt. Sie gelten bei vielen Verbrauchern als weniger schädliche Alternative zur klassischen Zigarette. Inzwischen mehren sich jedoch medizinische Studien, die belegen wollen, dass auch das Rauchen von E-Zigaretten weitreichende gesundheitliche Folgen haben kann. Sind gesundheitsbezogene Aussagen in der Werbung ohnehin bereits ein rechtlich sensibles Feld, legt die Rechtsprechung hierbei für Tabak- und tabakähnliche Erzeugnisse noch verschärfte Maßstäbe an. In diesem Zusammenhang entschied kürzlich das LG Essen mit Urteil vom 25.10.2019 (Az. 41 O 13/19), dass der Slogan „Genuss ohne Reue“ zur Bewerbung von Liquids für E-Zigaretten den Tatbestand der Irreführung erfüllt.
Gestaffeltes Tabak-Werbeverbot ab Januar 2021
Deutschland ist das letzte EU-Land, in dem Tabakwerbung noch erlaubt ist. Nun ist klar: Ein umfassendes Werbeverbot wird kommen – allerdings wohl erst ab Januar 2021. Wie die stufenweise Einschränkung von Tabakwerbung konkret erfolgen soll, erfahren Sie im Folgenden.
Deutschland ist das letzte EU-Land, in dem Tabakwerbung noch erlaubt ist. Nun ist klar: Ein umfassendes Werbeverbot wird kommen – allerdings wohl erst ab Januar 2021. Wie die stufenweise Einschränkung von Tabakwerbung konkret erfolgen soll, erfahren Sie im Folgenden.
OLG Koblenz: Newsletter für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten nur in engen Grenzen zulässig!
Nach § 19 Abs. 2 TabakerzG ist Werbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen nicht erlaubt. Jedoch bleibt Tabakwerbung dann erlaubt, sofern sich diese nicht an die breite Öffentlichkeit wendet. Das OLG Koblenz befasste sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage, ob ein E-Mail-Newsletter für vorbenannte Artikel eine breite Öffentlichkeit im Sinne des § 19 Abs. 2 und Abs. 3 TabakerzG erreicht und somit als unzulässig anzusehen ist.
Nach § 19 Abs. 2 TabakerzG ist Werbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen nicht erlaubt. Jedoch bleibt Tabakwerbung dann erlaubt, sofern sich diese nicht an die breite Öffentlichkeit wendet. Das OLG Koblenz befasste sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage, ob ein E-Mail-Newsletter für vorbenannte Artikel eine breite Öffentlichkeit im Sinne des § 19 Abs. 2 und Abs. 3 TabakerzG erreicht und somit als unzulässig anzusehen ist.
Abmahnfalle: Preisbindung bei Tabakwaren
Tabakwaren unterliegen nach dem deutschen Tabaksteuergesetz (TabStG), ähnlich wie Bücher oder bestimmte Arzneimittel, einer Preisbindung. Diese hat zur Folge, dass bei der Abgabe von Tabakwaren an den Endverbraucher der vom Hersteller bzw. Importeur festgelegte Verkaufspreis nicht über- oder unterschritten werden darf. In diesem Zusammenhang wurde ein Händler von Tabakerzeugnissen kürzlich Opfer einer Abmahnung. Der abmahnende Mitbewerber bezog sich dabei unter anderem auf das Kopplungsverbot, das es Händlern verbietet, den Verkauf von Tabakwaren mit anderen Waren zu koppeln.
Tabakwaren unterliegen nach dem deutschen Tabaksteuergesetz (TabStG), ähnlich wie Bücher oder bestimmte Arzneimittel, einer Preisbindung. Diese hat zur Folge, dass bei der Abgabe von Tabakwaren an den Endverbraucher der vom Hersteller bzw. Importeur festgelegte Verkaufspreis nicht über- oder unterschritten werden darf. In diesem Zusammenhang wurde ein Händler von Tabakerzeugnissen kürzlich Opfer einer Abmahnung. Der abmahnende Mitbewerber bezog sich dabei unter anderem auf das Kopplungsverbot, das es Händlern verbietet, den Verkauf von Tabakwaren mit anderen Waren zu koppeln.
Handlungsanleitung: Der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids (Update)
Die Eindämmung des Tabakkonsums sowie die Gefahrensensibilisierung in Bezug auf das Rauchen sind bereits seit Jahrzehnten Gegenstand nationaler und europäischer gesetzgeberischer Bestrebungen. Neue, den Tabakmarkt revolutionierende Entwicklungen wie die E-Zigarette mit ihren dazugehörigen Liquids haben hierbei den Gesetzgeber dazu gezwungen, Anpassungen und Ausdehnungen bestehender Regularien vorzunehmen. In der Phase der Gesetzesanpassung hat es zeitweise auf diesem Gebiet gravierende Rechtsunsicherheiten und Auslegungsschwierigkeiten gegeben. Mit Inkrafttreten des neuen Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und der neuen Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) zum 20. Mai 2016 ist die Rechtslage jedoch klarer geworden. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick dazu geben, was nach den neuen Vorschriften für den rechtssicheren Verkauf von E-Zigaretten und Liquids zu beachten ist.
Die Eindämmung des Tabakkonsums sowie die Gefahrensensibilisierung in Bezug auf das Rauchen sind bereits seit Jahrzehnten Gegenstand nationaler und europäischer gesetzgeberischer Bestrebungen. Neue, den Tabakmarkt revolutionierende Entwicklungen wie die E-Zigarette mit ihren dazugehörigen Liquids haben hierbei den Gesetzgeber dazu gezwungen, Anpassungen und Ausdehnungen bestehender Regularien vorzunehmen. In der Phase der Gesetzesanpassung hat es zeitweise auf diesem Gebiet gravierende Rechtsunsicherheiten und Auslegungsschwierigkeiten gegeben. Mit Inkrafttreten des neuen Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und der neuen Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) zum 20. Mai 2016 ist die Rechtslage jedoch klarer geworden. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick dazu geben, was nach den neuen Vorschriften für den rechtssicheren Verkauf von E-Zigaretten und Liquids zu beachten ist.
Leitfaden zum rechtssicheren Verkauf von Spirituosen über das Internet
Online-Händler haben beim Verkauf von Spirituosen über das Internet diverse rechtliche Hürden zu nehmen, die Ausprägung einer in den letzten Jahren zunehmend komplexer gewordenen Rechtslage sind. Angefangen bei den gesetzlichen Anforderungen an die Typenbezeichnungen von Spirituosen erstrecken sich die rechtlichen Vorgaben weiter über die Pflicht zur Grundpreisangabe und zur Lebensmittelkennzeichnung bis hin zu jugendschutzrechtlichen Gestaltungserfordernissen. Im aktuellen Verkaufsratgeber zeigt die IT-Recht Kanzlei auf, welche rechtlichen Auflagen es beim Online-Verkauf von Spirituosen zu beachten gilt.
Online-Händler haben beim Verkauf von Spirituosen über das Internet diverse rechtliche Hürden zu nehmen, die Ausprägung einer in den letzten Jahren zunehmend komplexer gewordenen Rechtslage sind. Angefangen bei den gesetzlichen Anforderungen an die Typenbezeichnungen von Spirituosen erstrecken sich die rechtlichen Vorgaben weiter über die Pflicht zur Grundpreisangabe und zur Lebensmittelkennzeichnung bis hin zu jugendschutzrechtlichen Gestaltungserfordernissen. Im aktuellen Verkaufsratgeber zeigt die IT-Recht Kanzlei auf, welche rechtlichen Auflagen es beim Online-Verkauf von Spirituosen zu beachten gilt.
Aktuelle Abmahnungen: Versand von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids ohne Altersverifikationssystem!
Erst neulich hatten wir berichtet, dass das LG Bochumg im Falle des Verkaufs von Alkohol die Verwendung eines (tauglichen) Altersverfikationssystems zwingend vorschreibt. Nunmehr wird der fehlende Einsatz von Altersverifikationssystemen auch beim Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids abgemahnt. Ob beim Verkauf dieser Waren ein Altersverifikationsverfahren notwendig ist und wie ein solches Systems ausgestaltet werden kann, lesen Sie in unserem heutigen Beitrag.
Erst neulich hatten wir berichtet, dass das LG Bochumg im Falle des Verkaufs von Alkohol die Verwendung eines (tauglichen) Altersverfikationssystems zwingend vorschreibt. Nunmehr wird der fehlende Einsatz von Altersverifikationssystemen auch beim Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids abgemahnt. Ob beim Verkauf dieser Waren ein Altersverifikationsverfahren notwendig ist und wie ein solches Systems ausgestaltet werden kann, lesen Sie in unserem heutigen Beitrag.
LG Bochum zum Verkauf von Alkohol im E-Commerce: Nur noch mit Altersprüfung möglich?
Seit vielen Jahren besteht Streit, ob für den Versandhandel von alkoholischen Getränken eine jugendschutzrechtliche Altersbeschränkung zu beachten ist. Problematisch ist hierbei, dass die maßgebliche Vorschrift des § 9 JuSchG nicht ausdrücklich auf den Versandhandel Bezug nimmt. Das LG Koblenz hatte in der Vergangenheit die Anwendbarkeit von § 9 JuSchG verneint. Das LG Bochum sieht dies anders und hat aktuell entschieden, dass § 9 JuSchG auch für den Versandhandel von alkoholischen Getränken gelte. Über den aktuellen Meinungsstand und die möglichen Konsequenzen der Entscheidung des LG Bochum informieren wir in unserem Beitrag.
Seit vielen Jahren besteht Streit, ob für den Versandhandel von alkoholischen Getränken eine jugendschutzrechtliche Altersbeschränkung zu beachten ist. Problematisch ist hierbei, dass die maßgebliche Vorschrift des § 9 JuSchG nicht ausdrücklich auf den Versandhandel Bezug nimmt. Das LG Koblenz hatte in der Vergangenheit die Anwendbarkeit von § 9 JuSchG verneint. Das LG Bochum sieht dies anders und hat aktuell entschieden, dass § 9 JuSchG auch für den Versandhandel von alkoholischen Getränken gelte. Über den aktuellen Meinungsstand und die möglichen Konsequenzen der Entscheidung des LG Bochum informieren wir in unserem Beitrag.
Verkauf von elektronischen Zigaretten: Abmahnung wegen Verstoß gegen Tabakerzeugnisverordnung
Anbieter von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern müssen sich an die Vorgaben der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) halten. Uns liegt eine aktuelle Abmahnung vor, in der ein Online-Händler für elektronische Zigaretten wegen angeblicher Verstöße gegen bestimmte Vorgaben der TabakerzV wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen wird.
Anbieter von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern müssen sich an die Vorgaben der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) halten. Uns liegt eine aktuelle Abmahnung vor, in der ein Online-Händler für elektronische Zigaretten wegen angeblicher Verstöße gegen bestimmte Vorgaben der TabakerzV wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen wird.
Neue Kennzeichnungspflichten beim Online-Verkauf von Wein
Mit Wirkung ab dem 14.01.2019 hat die Europäische Kommission durch die Verordnung Nr. 2019/33 die geltenden Kennzeichnungsvorschriften für Weinerzeugnisse abgeändert. Zwar regeln die neuen Vorschriften grundsätzlich nur die physische Verpackungskennzeichnung von Weinerzeugnissen und richten sich so primär an Hersteller und Abfüller. Durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) werden sie allerdings auch in den Fernabsatz projiziert und verpflichten Online-Händler so dazu, auf ihren Produktdetailseiten für Weinerzeugnisse die Pflichtangaben einzufügen. Unser aktueller Beitrag zeigt, wie Weine im Online-Handel ab sofort zu kennzeichnen sind.
Mit Wirkung ab dem 14.01.2019 hat die Europäische Kommission durch die Verordnung Nr. 2019/33 die geltenden Kennzeichnungsvorschriften für Weinerzeugnisse abgeändert. Zwar regeln die neuen Vorschriften grundsätzlich nur die physische Verpackungskennzeichnung von Weinerzeugnissen und richten sich so primär an Hersteller und Abfüller. Durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) werden sie allerdings auch in den Fernabsatz projiziert und verpflichten Online-Händler so dazu, auf ihren Produktdetailseiten für Weinerzeugnisse die Pflichtangaben einzufügen. Unser aktueller Beitrag zeigt, wie Weine im Online-Handel ab sofort zu kennzeichnen sind.
Leitfaden: zum rechtssicheren Verkauf von Bier über das Internet
Online-Händler haben beim Verkauf von Bier über das Internet in rechtlicher Hinsicht viel zu beachten. Die Rechtslage ist gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren zunehmend komplexer geworden - angefangen von der Pflicht zur Grundpreisangabe, der relativ neuen Pflicht zur Online-Kennzeichnung, den Werbebeschränkungen, bis hin zum Jugendschutz. Die IT-Recht Kanzlei hat dies zum Anlass genommen, einen neuen Leitfaden zu erstellen, der sich allein mit den rechtlichen Besonderheiten beim Verkauf von Bier über das Internet beschäftigt.
Online-Händler haben beim Verkauf von Bier über das Internet in rechtlicher Hinsicht viel zu beachten. Die Rechtslage ist gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren zunehmend komplexer geworden - angefangen von der Pflicht zur Grundpreisangabe, der relativ neuen Pflicht zur Online-Kennzeichnung, den Werbebeschränkungen, bis hin zum Jugendschutz. Die IT-Recht Kanzlei hat dies zum Anlass genommen, einen neuen Leitfaden zu erstellen, der sich allein mit den rechtlichen Besonderheiten beim Verkauf von Bier über das Internet beschäftigt.
EuGH: Eierlikör darf keine Milch enthalten
Aktuell werden Online-Händler abgemahnt, die milchhaltige Liköre als "Eierliköre" bewerben. Grund: Dies sei ein Verstoß gegen Nr. 41 des Anhangs II der EU-Verordnung Nr. 110/2008, wonach Milch nicht als Bestandteil von Eierlikör vorgesehen sei. Zudem berufen sich die Abmahner in dem Zusammenhang auf ein brandneues Urteil des EuGH...
Aktuell werden Online-Händler abgemahnt, die milchhaltige Liköre als "Eierliköre" bewerben. Grund: Dies sei ein Verstoß gegen Nr. 41 des Anhangs II der EU-Verordnung Nr. 110/2008, wonach Milch nicht als Bestandteil von Eierlikör vorgesehen sei. Zudem berufen sich die Abmahner in dem Zusammenhang auf ein brandneues Urteil des EuGH...
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
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