EuGH: Warnhinweis-Pflicht gilt auch für Abbildungen von Zigarettenschachteln
Mittlerweile dürfte sie jeder kennen: Die zahlreichen kaum zu übersehenden Warnhinweise auf Zigarettenschachteln. Diese reichen von Abbildungen verfaulter Zähne bis hin zu Warnhinweisen wie „Rauchen kann ihre ungeborenen Kinder töten“ und dient vor allem dem Gesundheitsschutz junger Menschen, indem diese vom Rauchen abschreckt werden sollen. In einem Vorlageverfahren hat der EuGH nun entschieden, dass solche Warnhinweise nicht nur auf den Zigarettenpackungen selbst, sondern bereits auf jeder Abbildung, die von Verbrauchern mit Zigaretten assoziiert werden können, angebracht werden müssen (Urt. v. 09.12.2021, Rechtssache C-370/20).