Verkauf von Chemie / Farben und Lacken

Chemikalien: Neue Vorgaben für Online-Kennzeichnung

Jüngst wurde die EU-CLP-Verordnung reformiert. Sie sieht ab 2026 eine erweiterte Pflichtkennzeichnung für gefährliche Stoffe und Gemische im Internet vor.

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Neue Grenzwerte für Chemikalien in Tätowier-Tinten und Make-up

Ab heute gelten für gefährliche Stoffe, die in Gemischen für Tätowier-Tinten und Permanent Make-up enthalten sind, neue Grenzwerte.

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Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher ist verboten!

Die Verordnung (EU) 2019/1148 stellt Online-Händler, die Batteriesäure und damit die darin enthaltene Schwefelsäure verkaufen, vor neue Herausforderungen.

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Abmahnung: Verstoß gegen CLP-Verordnung und die „Geld-zurück-Garantie“

Uns liegt eine Abmahnung vor, in der ein Händler wegen eines Verstoßes gegen besondere Kennzeichnungspflichten für Chemikalien sowie einer irreführenden Werbung mit einer „Geld-zurück-Garantie“ auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

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Versandverbot nach der ChemVerbotsV für bestimmte chemische Stoffe und Gemische beachten

Nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 ChemVerbotsV besteht für bestimmte chemische Stoffe und Gemische ein Versandverbot insbesondere gegenüber Verbrauchern. Betroffen sind auch gängige Erzeugnisse wie etwa Schleifpasten.

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Kennzeichnungsvorgaben für chemische Stoffe/Gemische verschärft – Abgabeverbot für Produkte - Handlungsbedarf für Händler

Zum 31.05.2017 ist eine Übergangsfrist der CLP-Verordnung in Bezug auf die Kennzeichnung für chemische Stoffe und Gemische abgelaufen. Betroffen von den zum 01.06.2017 verschärften Kennzeichnungspflichten sind auch Händler, die über das Internet alltägliche chemische Produkte wie z.B. Putz- und Reinigungsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Druckertoner, Farben und Lacke, Schmierstoffe, Grillanzünder, Abwehrsprays oder Waschmittel anbieten, da die Produkte nicht nur physisch, sondern auch online korrekt gekennzeichnet werden müssen.

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Gesetzliche Änderungen beim Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen (ChemVerbotsV)

Gefährliche Stoffe und Gemische unterliegen einigen Abgabebeschränkungen, insbesondere dürfen sie zu Teilen nicht im Versandhandel an Verbraucher abgegeben werden. Anfang 2017 gab es einige gesetzliche Änderungen in der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Die IT-Recht Kanzlei erläutert die für den Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen wesentlichen Regelungen.

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OLG Frankfurt a.M.: Das Anbieten kennzeichnungspflichtiger Chemikalien ohne Kennzeichnung ist wettbewerbswidrig

Das OLG Frankfurt a.M. stellte fest, dass es wettbewerbswidrig ist, Produkte, die nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) kennzeichnungspflichtig sind, ohne die erforderliche Kennzeichnung anzubieten (Urteil v. 07.07.16 – Az.: 6 U 227/15). Dieses Urteil ist für Online-Händler insofern interessant, als dass nach Ansicht des Gerichts ein Versäumnis des Herstellers - sein Produkt entsprechend zu kennzeichnen - beim Verkauf ein abmahnfähiges Verhalten des Händlers darstellt.

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Verwirrung um Abgabevoraussetzungen bei bestimmten Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung

Gesetzliche Verweisungen bei § 3 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) führen vermeintlich ins Leere. Händler bestimmter chemischer Produkte sind sich deshalb nicht mehr sicher, für welche Stoffe und Zubereitungen sie künftig nun die strengen Verkaufs- und Abgabe-Voraussetzungen des § 3 ChemVerbotsV, unter denen sie diese nur abgegeben dürfen, einhalten müssen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet das Problem und bringt etwas Licht ins Dunkel.

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Kleber, Kitt und Spachtelmasse: Deutsche Vorschriften zu streng

Die Europäische Kommission hat Deutschland offiziell aufgefordert, seine Rechtsvorschriften im Chemikalienbereich anzupassen. Es soll die Regeln für den Verkauf MDI-haltiger Produkte, wie beispielsweise Heißklebstoffe, Kitt und Spachtelmasse ändern.

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Der sichere Handel mit Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV) legt dem Inverkehrbringer bestimmter Chemikalien besondere Prüf- und Aufzeichnungspflichten auf. Zudem gibt es Besonderheiten beim Vertrieb über das Internet zu beachten. Leider ist die ChemVerbotsV alles andere als ein Ausbund an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Die IT-Recht Kanzlei bringt mit dem nachfolgenden Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel und stellt dar, welche Vertriebsbeschränkungen ein Online-Händler in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Chemikalien über das Internet zu beachten hat.

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Online-Werbung für Chemikalien: Was ist zu beachten?

Wer als Online-Händler Chemikalien vertreibt, muss schon bei der Werbung im Internet einige Besonderheiten beachten, wenn man sich nicht dem Risiko eines Bußgeldbescheides oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aussetzen will. Betroffen sind beispielsweise Anbieter von Farben, Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln und Sprays, die gefährliche Stoffe oder Gemische beinhalten.

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Import von umgefüllten Pflanzenschutzmitteln: aus dem EU-Ausland

Die IT-Recht-Kanzlei berichtete kürzlich bereits über ein Urteil des OLG Hamburg, in welchem die Voraussetzungen für den Import von Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland herausgearbeitet worden sind. Das OLG Köln (Urteil vom 19.11.2010, Az. 6 U 51/10) hatte sich in einem ähnlich gelagerten Fall mit der Frage auseinander zu setzen ob ein in Deutschland zugelassenes Mittel von einem Dritten (der selber keine Zulassung hat) unter anderem Namen importiert und vertrieben werden darf.

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Schadstoff im Schaum? Besondere Vertriebsbestimmungen für MDI-haltige Baustoffe

Baustoffe, die Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) enthalten, gelten schon seit Ende 2010 als krebserregend und sind deshalb mit besonderen Bestimmungen für den Handel belegt. Problematisch hierbei ist, dass diese Stoffe in recht harmloser Erscheinungsform daherkommen und viele Baustoffhändler offensichtlich nicht wissen, dass sie mit Gefahrstoffen handeln. Betroffen sind insbesondere PU-Produkte, also Montageschäume und Kleber.

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Import von Pflanzenschutzmitteln aus dem EU-Ausland

Das OLG Hamburg hat in einem Urteil vom 15.04.2010 (Az. 5 U 106/08) herausgearbeitet unter welchen Voraussetzungen ein Pflanzenschutzmittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert werden darf beziehungsweise hier vertrieben werden darf.

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FAQ zur ChemVOCFarbV - 14 Fragen und Antworten

Der IT-Recht-Kanzlei liegt aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, mit der ein Mitbewerber einer Mandantin vorwirft, Bodenfarbe über ihren Onlineshop vertrieben zu haben, deren flüchtige Bestandteile den nach der ChemVOCFarbV zulässigen Grenzwert überschreiten. Die exotische ChemVOCFarbV dürfte vielen Händlern noch gänzlich unbekannt sein. Erschwerend tritt hinzu, dass seit dem 1.1.2010 mit der zweiten Stufe der ChemVOCFarbV Grenzwerte in Kraft getreten sind, die im Vergleich zu den seit 1.1.2007 gültigen Grenzwerten erheblich verschärft wurden.

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Chemical Warfare: Interessantes Urteil zum Versand von Chemikalien

„Abmahn-Krieg“ zwischen zwei Onlinehändlern, die regelmäßig Chemikalien im Versandhandel verschicken: Wie üblich eskalierte der Konflikt irgendwann, es kam zum Verfahren. Das abschließende Urteil ist eines von den wenigen, die die gesetzlichen Notwendigkeiten im Versandhandel mit Chemikalien behandeln – ein guter Grund, die Sache genauer auszuleuchten.

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Neuregelung der ChemVerbotsV: Handel mit wasserstoffperoxidhaltigen Produkten wird erschwert

Wasserstoffperoxidhaltige Produkte mit einer Konzentration von mehr als 12 % dürfen über den Versandhandel nicht mehr an private Endverbraucher abgegeben werden. Dies wird insbesondere Online-Shops für Schwimmbadpflege betreffen, die Wasserstoffperoxid als Alternative zur chlorhaltigen Wasserpflege anbieten.

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