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Chemie / Farben und Lacke

Abgabeverbot und neue Kennzeichnungsvorgaben für chemische Stoffe

Mit dem Ablauf der CLP-Übergangsfrist am 31.05.2017 sind die Kennzeichnungspflichten zum 01.06.2017 verschärft worden. Sie gelten auch für Online-Verkäufe alltäglicher Chemikalien (z. B. Reinigungsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Druckertoner, Farben/Lacke, Schmierstoffe, Grillanzünder, Abwehrsprays, Waschmittel).

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FAQ zur ChemVOCFarbV - 14 Fragen und Antworten

Der IT-Recht-Kanzlei liegt aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, mit der ein Mitbewerber einer Mandantin vorwirft, Bodenfarbe über ihren Onlineshop vertrieben zu haben, deren flüchtige Bestandteile den nach der ChemVOCFarbV zulässigen Grenzwert überschreiten.

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