Seit dem 01.02.2021: Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher verboten!
Die neue Verordnung (EU) 2019/1148 stellt Online-Händler, die Batteriesäure und damit die darin enthaltene Schwefelsäure verkaufen, vor neue Herausforderungen. Eine der wichtigsten Neuerung ist, dass der Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher ab sofort ausnahmslos verboten ist. Aber auch im gewerblichen Geschäftsverkehr sind einige Vorgaben wie die Informations- bzw. Dokumentationspflicht zu beachten. Die IT-Recht Kanzlei zeigt die Neuerungen auf und gibt Ihnen eine Check-Liste an die Hand, mit deren Befolgung Sie sich beim Verkauf von Batteriesäure nicht die Finger verbrennen!