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Business-to-Business / Unternehmerregress

BGH: Werbung mit Nettopreisen auch bei beabsichtigtem B2B-Verkauf unzulässig, sofern für Verbraucher zugänglich

Wer als Händler Preiswerbung betreibt, die Verbrauchern zugänglich ist, hat bei der Preisangabe die Umsatzsteuer zu berücksichtigen, also mit Endpreisen im Sinne der Preisangabenverordnung werben. Nach einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des BGH gilt dies auch für den Fall, dass der Händler gar nicht an Verbraucher verkaufen will, dabei aber Verbraucher nicht in ausreichendem Maße von seinen Angeboten ausschließt.

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