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Elektronik & Batterien

Irreführende Akku-Werbung: Kapazitätsangaben nicht blind übernehmen

Irreführende Akku-Werbung: Kapazitätsangaben nicht blind übernehmen

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Elektronik & Batterien"

Kompatible Ersatzakkus sind im Online-Handel beliebt: Sie sind meist günstiger als Originalakkus und werden für Notebooks, Kameras, Mobiltelefone, Werkzeuge oder andere elektronische Geräte angeboten. Für Käufer ist dabei eine Angabe besonders wichtig: die Kapazität des Akkus.

Wird ein Akku etwa mit 5.200 mAh beworben, tatsächlich aber nur mit deutlich geringerer Kapazität geliefert, kann dies eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellen.

Händler dürfen Kapazitätsangaben nicht ungeprüft übernehmen

Viele Ersatzakkus stammen nicht vom Originalhersteller. In der Praxis kann es vorkommen, dass auf dem Gehäuse oder in Lieferantenunterlagen Kapazitätswerte angegeben werden, die mit der tatsächlichen Leistung nicht übereinstimmen.

Für Händler ist das riskant. Wer konkrete technische Leistungsdaten in seinem Angebot verwendet, macht sich diese Angaben regelmäßig zu eigen. Stellt sich später heraus, dass die beworbene Kapazität erheblich unterschritten wird, kann der Händler wegen Irreführung in Anspruch genommen werden – auch dann, wenn die Angabe ursprünglich vom Hersteller oder Lieferanten stammt.

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LG Berlin: 25 % Abweichung nicht mehr geringfügig

Das LG Berlin hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem kompatible Ersatzakkus über eBay mit einer bestimmten Kapazität beworben wurden. Tatsächlich lag die Ist-Kapazität deutlich darunter; die Abweichung betrug in etwa ein Viertel.

Das Gericht sah darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung (LG Berlin, Urteil vom 12.01.2011, Az. 97 O 178/10). Entscheidend war: Die Kapazität ist bei Akkus ein wesentliches Leistungsmerkmal. Wer damit wirbt, muss dafür einstehen, dass die Angabe im Wesentlichen zutrifft.

Eine feste Bagatellgrenze nannte das Gericht nicht. Klar ist aber: Eine Abweichung von rund 25 % ist nicht mehr geringfügig.

Wie soll ein Händler die Angaben prüfen?

Eine Prüfungspflicht bedeutet nicht, dass jeder Händler jedes einzelne Akku-Modell aufwendig im Labor testen muss. Entscheidend ist eine zumutbare Plausibilitäts- und Anlassprüfung.

In Betracht kommen insbesondere:

  • verlässliche Hersteller- oder Lieferantennachweise einholen,
  • technische Datenblätter und Zertifikate auf Plausibilität prüfen,
  • bei auffällig günstigen No-Name-Akkus besonders vorsichtig sein,
  • Kundenbeschwerden oder Bewertungen zur schwachen Akkuleistung ernst nehmen,
  • bei Zweifeln Stichproben mit geeigneten Messgeräten oder durch einen Dienstleister veranlassen,
  • Angebote korrigieren oder entfernen, wenn sich Abweichungen bestätigen.

Je riskanter das Produktsegment und je deutlicher mit Kapazitätswerten geworben wird, desto eher muss der Händler aktiv werden. Blindes Abschreiben von Herstellerangaben ist jedenfalls gefährlich.

Fazit

Kapazitätsangaben bei Akkus sind keine bloßen Werbeaussagen, sondern messbare Leistungsangaben. Händler sollten solche Werte daher nur verwenden, wenn sie belastbar sind. Bei kompatiblen Ersatzakkus, günstiger Importware oder konkreten Zweifeln gilt: erst prüfen, dann bewerben

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Bildquelle: AbulArt / shutterstock.com

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2 Kommentare

A
Alexander
Akkukapazität ein altes Problem
Hallo,
ich selbst kenne das Problem.
Hier in der BRD gilt:
Die Kapazität wird bei einer Entladezeit von 10 Stunden ermittelt, bei Bleiakkus sogar bei 20 Stunden.
Manche Lieferanten nehmen aber längere Laufzeiten zum Ermitteln der Kapazität. Der Akku ist dann weniger belastet und hält entsprechend länger und man bekommt seine gewünschte Kapazität.
Die Belastbarkeit und Laufzeit sind vom Innenwiderstand einer Zelle abhängig.
Was mir hier beim Urteil 25% weniger Kapazität nicht schmeckt, dass man nicht gleich auf das Kapazitätsermittlungsverfahren eingeht.
Ich gehe fest davon aus, dass auch viele Händler und Importeure dies nicht genau wissen.
Im Internet findet man wenig Angaben zum richtigen Ermitteln.
Im Modellbaubereich gibt es Lipo-Hochstromzellen, wen es interessiert wie diese vermessen werden, der kann mal auf folgenden Link schauen.
http://www.elektromodellflug.de/oldpage/akku-test/lemon-rc20-30-40c.htm
Gruss
Alex
W
Wolfgang Köbke
Batterieurteil von bekannten LG Berlin
In dem Bericht und auch in dem Richterspruch, mit dem wunderbaren Fachdeutsch, ist nicht klar geworden, ob es sich um neue oder schon etwas ältere Akkus handelt. Technisch ist es so, das alle NiCD Akkus im Laufe der Zeit an Kapazität verlieren. Und das nicht wenig. Nur Li-Akkus sind da besser. Es ist malwieder die techn. Unerfahrenheit der Juristen, die da meinen der Händler müsse jeden Akku prüfen. Geht in der Praxis nicht. Stichproben können auch Probleme bereiten, da die Fertigung nicht immer gleich läuft. 5% Abweichung bei Massenakkus ist schon hart. Und hat so ein "Abzocker" einen mit 7% erwischt ist die Abmahnung da und man freut sich auf einfach verdientes Geld.
Aber wahr ist, es kommt schon viel Schrott aus Fernost nicht nur bei Akkus. Am besten man kauft vor Ort und wenn das Produkt "Mist" ist knallt man es dem Händler wieder auf den Tisch.
mfg
Wolfgang (Händler, DAC Datenkommunikation )
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